Verstoß gegen Verhaltensregeln: Abgeordnete warben im Nebenjob mit Bundestagsmandat | abgeordnetenwatch.de Direkt zum Inhalt
Verstoß gegen Verhaltensregeln: Abgeordnete warben im Nebenjob mit Bundestagsmandat
Abgeordnete dürfen in ihrem Nebenjob nicht auf das Bundestagsmandat hinweisen, zum Beispiel wenn sie als Anwalt tätig sind. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass sie mit ihren Einflussmöglichkeiten werben. Doch nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen haben mehrere Parlamentarier gegen das Hinweisverbot in den Verhaltensregeln des Bundestags verstoßen. Die unzulässigen Einträge löschten einige erst, als wir nachfragten – andere halten dies weiterhin nicht für erforderlich. Ernste Sanktionen braucht niemand fürchten.
Wer in Berlin nach einem Anwalt für Baurecht sucht, landet unter Umständen bei Christoph Meyer von der Kanzlei „Jotzo & Partner Immorecht“ (JJ+P). Meyer legt augenscheinlich großen Wert darauf, potentielle Mandanten über seine langjährige Erfahrung in der Politik in Kenntnis zu setzen. Der FDP-Politiker führt auf der Kanzlei-Homepage allerlei politische Ämter und Mandate auf – auch solche, die er längst nicht mehr ausübt. Ein noch immer aktueller Eintrag lautet: „Mitglied des Deutschen Bundestages“.
„Mitglied des Bundestages“ ist eine Tätigkeitsbeschreibung, doch es klingt wie ein Titel. „Mitglied des Bundestages“, das steht für Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und für politischen Einfluss.
Bundestagsabgeordneten ist es verboten, im Zusammenhang mit ihren kommerziellen Nebentätigkeiten auf das Abgeordnetenmandat hinzuweisen. Das Verbot hat sogar einen eigenen Paragraphen in den Bundestags-Verhaltensregeln (§ 5), und dieser ist ebenso kurz wie eindeutig: „Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig.“ Der Grund ist naheliegend: Parlamentarier sollen sich im Nebenjob, etwa als Anwalt, keinen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen oder mit politischen Einflussmöglichkeiten werben können.
Doch nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen halten sich zahlreiche Bundestagsabgeordnete, vor allem Rechtsanwälte, nicht an das Hinweisverbot und verstoßen damit gegen die Verhaltensregeln. Einige Beispiele:
Der FDP-Abgeordnete Jens Beeck machte noch Anfang November im Header seiner Kanzlei-Homepage auf sein Bundestagsmandat aufmerksam („Rechtsanwaltskanzlei Jens Beeck, MdB“). Wenige Tage nach einer abgeordnetenwatch.de-Anfrage verschwand der Zusatz „MdB“, unsere Anfrage ließ Beeck, der sich u.a. auf Straf- und Arbeitsrecht spezialisiert hat, zunächst unbeantwortet.
Der AfD-Parlamentarier Jürgen Pohl wies bis Anfang des Monats auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei „Pohl & Dreymann“ auf sein Bundestagsmandat hin. Die Anwälte sind u.a. auf Mietrecht, Waffenrecht und "Forderungseinzug & Vollstreckung" spezialisiert. Gegenüber abgeordnetenwatch.de erklärte Pohl, zur Klärung des Sachverhalts mit der Bundestagsverwaltung Rücksprache halten zu wollen – dann wurde der Eintrag entfernt.
Der FDP-Politiker Alexander Kulitz wird auf der Internetseite des Absaugtechnikbauers „Esta“ u.a. als Gesellschafter und Rechtsanwalt vorgestellt, darunter fand sich bis Anfang November der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. Dieser Eintrag wurde inzwischen gelöscht. Dennoch legt Kulitz offensichtlich Wert darauf, im geschäftlichen Kontext mit seinen politischen Aktivitäten und Kontakten in Zusammenhang gebracht zu werden: Nach wie vor ist seine Tätigkeit als „Sprecher der FDP Bundestagsfraktion für Außenhandel und Außenwirtschaft“ auf der Firmenwebseite vermerkt. Weiter unten sind zahlreiche Fotos zu sehen, die Kulitz mit prominenten Politikern wie Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orban zeigen. Zwei der Bildunterschriften lauten an diesem Dienstag: „Alexander Kulitz (Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP)) mit FDP-Vorsitzenden Christian Lindner“, „Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP) Alexander Kulitz mit CDU-Politiker Günther Oettinger“.
Aus Sicht des renommierten Rechtswissenschaftlers Martin Morlok von der Universität Düsseldorf sind Fälle wie diese als klarer Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Bundestages zu werten. „Die Verhaltensregeln sind sehr streng formuliert und auch sehr streng gemeint“, so Morlok gegenüber abgeordnetenwatch.de. „Abgeordnete sollen nicht mit ihren politischen Einflussmöglichkeiten Werbung machen können. Der Hinweis auf ein Mandat geht deshalb gar nicht.“ Eine Ausnahme stelle vielleicht der Lebenslauf dar.
So reagierten andere MdBs
Die Abgeordneten Hans-Jürgen Thies (CDU), Christoph Meyer (FDP), Matthias Hauer (CDU) Jan-Marco Luczak (CDU) teilten auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage mit, dass sie in dem Hinweis auf ihr Bundestagsmandat keinen Verstoß gegen die Verhaltensregeln sähen. Dieser sei wichtig, damit ihre Mandanten Bescheid wüssten. Einige Abgeordnete wie Katja Keul (Grüne), Matthias Miersch (SPD) und Michael Kuffer (CSU) bedankten sich für den Hinweis und ließen den Eintrag auf ihren Kanzleiwebseiten schnell entfernen. Das Portal „anwaltssuche.de“ des Deutschen Anwaltsvereins löschte bei rund zwei Dutzend Politikern den Hinweis auf das Bundestagsmandat. Dieser sei durch Verschulden des Anwaltsvereins auf das Portal gelangt, die Abgeordnete träfe keine Schuld.
Tatsächlich führen mehrere Bundestagsabgeordnete auf einer Kanzlei- oder Firmenseite ihr Abgeordnetenmandat im Lebenslauf auf. Die Abgeordnete Anja Weisberger (CSU) erklärte auf unsere Anfrage, sie habe deshalb Rücksprache mit der Bundestagsverwaltung gehalten. Daraufhin – offenbar auf Anraten der Parlamentsjuristen – ließ sie den Eintrag löschen. Die Bundestagsverwaltung wollte sich zu unzulässigen Angaben einzelner Parlamentarier nicht äußern. Ein Sprecher stellte jedoch ganz allgemein klar: „Entsprechende Hinweise sind unzulässig.“ Den Abgeordneten sei zu Beginn der Legislaturperiode die Broschüre "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages" übermittelt worden.
Ernste Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen das Hinweisverbot braucht allerdings niemand zu fürchten – selbst für den Fall, dass er sein Mandat und seine Kontakte offensiv anpreist. Als "Höchststrafe" droht in diesem Zusammenhang eine Rüge durch den Bundestagspräsidenten, die als Drucksache veröffentlicht wird. Diese Sanktionsmaßnahme, die auch bei anders gelagerten Verstößen gegen die Verhaltensregeln verhängt werden kann, wurde bisher äußerst sparsam angewandt. Seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2005 verteilte der Bundestagspräsident gerade einmal fünf Rügen (Hier geht's zur Übersicht). Die Abgeordneten hatten sich zumeist geweigert, ihre Nebeneinkünfte mitzuteilen.
Wie häufig Bundestagsabgeordnete in den vergangenen Jahren gegen die Verhaltensregeln verstoßen haben und wie oft dies mit einer internen Ermahnung belegt wurde, ist unbekannt – die Bundestagsverwaltung verweigert uns gegenüber entsprechende Angaben. Deswegen hat abgeordnetenwatch.de Ende Oktober vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen den Deutschen Bundestag eingereicht.
Update 17. November 2018:
In seiner aktuellen Ausgabe greift der SPIEGEL die abgeordnetenwatch.de-Recherche auf.
Mehrere Abgeordnete, die nebenbei als Anwälte arbeiten, haben offenbar gegen die Verhaltensregeln des Bundestags verstoßen. ... Den Schmu hat das Portal abgeordnetenwatch.de aufgedeckt.
Catharina Köhnke, Mika Parlowsky, Martin Reyher, Sabrina Winter