Kanzleramt hält brisantes Lobbypapier vor abgeordnetenwatch.de geheim [Update]

Mit einer augenscheinlichen Falschbehauptung hat das Kanzleramt versucht, ein brisantes Lobbypapier vor abgeordnetenwatch.de geheim zu halten. Der interne Vermerk belegt, wie sich die Bayerische Staatskanzlei inmitten der Dieselaffäre für die Interessen der Automobilindustrie stark machte. Das Kanzleramt gab lange Zeit vor, das Dokument nicht finden zu können. [Nachtrag 9.1.2017: Nach unserem Widerspruch ist man in der Regierungszentrale inzwischen nun doch fündig geworden, siehe Update II unten].  

von Martin Reyher, 16.12.2016
Foto eines Vermerks der Bayerischen Staatskanzlei zu Abgasregeln

Am Mittag des 27. Oktober 2015, laut Zeitstempel um 12:23 Uhr, geht im Bundeskanzleramt eine Mail ein mit der Bitte um "vertrauliche Behandlung". Gut ein Jahr später will man diese Mail in der Regierungszentrale nicht mehr finden können.

Dass der Absender um Diskretion bittet, ist nicht weiter verwunderlich. Das angehängte pdf ist ein Lobbypapier, in dem die Bundesregierung „eindringlich gebeten“ wird, sich für die Interessen der Automobilindustrie einzusetzen und strenge Abgasregeln auf EU-Ebene zu verhindern. Doch Absender ist nicht etwa Volkswagen, Daimler oder deren Lobbyverband VdA, sondern: die Bayerische Staatskanzlei von Ministerpräsident Horst Seehofer.

 

"Die wichtigsten Forderungen der BMW Group"

In bemerkenswerter Offenheit macht sich die Bayerische Staatsregierung in dem internen „Vermerk“ zum Anwalt der Automobilindustrie. Punkt 3 etwa enthält die „wichtigsten Forderungen der BMW Group im Einzelnen“. An anderer Stelle beschwert sich Seehofers Staatskanzlei über Pläne der EU-Kommission für strengere Abgasregeln. Damit sei Brüssel „über alle zuvor diskutierten und vereinbarten Eckpunkte hinausgegangen. Die Automobilindustrie ist nicht imstande, diese Vorgaben umzusetzen.“ Kurzum: Seehofers Staatskanzlei will, dass Dieselfahrzeuge sehr viel mehr giftige Stickoxide in die Luft blasen dürfen als von der EU-Kommission eigentlich geplant.

Einen Tag nach der Intervention aus Bayern verständigen sich die EU-Staaten auf Abgasregeln, die weniger streng sind als von der Kommission verlangt. Was in Brüssel mit Beteiligung Deutschlands beschlossen wird, schreibt die SZ später, "entspricht bis ins Detail dem, was BMW durchsetzen wollte".

Die Mail aus München ist im Bundeskanzleramt heute angeblich nicht mehr vorhanden, zumindest will man sie dort nicht mehr finden. Das behauptet die Regierungszentrale gegenüber abgeordnetenwatch.de, doch es ist ganz offensichtlich die Unwahrheit. Man könnte auch sagen: Es ist eine Lüge. Aber der Reihe nach.

... dann wird es merkwürdig

 

Foto Anschreiben der Bayerischen Staatskanzlei an das Kanzleramt

 

Ende September fordert abgeordnetenwatch.de das brisante Papier auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundeskanzleramt an, und dann wird es merkwürdig. Eine gute Woche später bittet die Regierungszentrale um Klarstellung, ob der Antrag im Namen von abgeordnetenwatch.de gestellt wird oder von einem Redakteur als Privatperson. Dabei ist die Frage, wer einen IFG-Antrag stellt, vollkommen unerheblich. Denn laut Gesetz kann dies „jeder“, egal ob interessierter Bürger, Journalist oder eingetragener Verein.

Nur in einem Fall ist es tatsächlich von Interesse, wer Antragssteller ist: wenn eine Behörde sich weigern sollte, ein angefordertes Dokument herauszugeben. Eine Privatperson wird es sich zweimal überlegen, ob sie deswegen vor Gericht zieht. Einer Organisation wie abgeordnetenwatch.de mit 4.000 Förderinnen und Förderern im Rücken fällt das schon leichter. Von daher ist es für eine Behörde gut zu wissen, mit wem sie es zu tun hat.

Nach unserer Klarstellung, dass wir den Antrag im Namen von abgeordnetenwatch.de stellen, wird im Bundeskanzleramt die Recherchemaschinerie angeworfen, um den Aktenbestand nach dem Lobbypapier aus Bayern zu durchsuchen. Doch die Beamten werden angeblich nicht fündig, wie sie Anfang Dezember eingestehen: „Nach Abschluss der Recherche“, heißt es in dem Ablehnungsbescheid vom 2. Dezember 2016, „kann ich Ihnen mitteilen, dass in den Akten des Bundeskanzleramtes keine für die Anfrage einschlägigen Unterlagen ermittelt werden konnten.“ Vorsichtshalber schickt man den Brief noch ein zweites mal, jetzt mit Datum vom 5. Dezember 2016. So ist einigermaßen sichergestellt, dass uns der Ablehnungsbescheid auch erreicht.

 

Nicht der erste Fall von Irreführung

Ist am Ende alles nur ein Versehen, ein Missverständnis, eine Verwechselung? Dagegen spricht schon, dass uns das Bundeskanzleramt in der Vergangenheit wiederholt in die Irre geführt hat. Einen Antrag auf Herausgabe von internen Redemanuskripten der Bundeskanzlerin versuchte die Regierungszentrale abzuwehren, indem sie uns auf ihre Internetseite führte – mit den öffentlichen Merkel-Reden. Ein anderes Mal deklarierten die Beamten den Anlass einer internen Veranstaltung im Bundeskanzleramt einfach um - aus einem „repräsentativen“ Treffen wurde mit einem Mal eine Veranstaltung mit „fachlichen/dienstlichen Bezug“. So konnte das Kanzleramt unsere IFG-Anfrage ins Leere laufen lassen, zumindest vorübergehend.

Gegen eine Verwechselung spricht außerdem, dass wir in unserem Antrag vom 26. September 2016 das erbetene Dokument zweifelsfrei beschreiben. Denn wir berufen uns auf einen SZ-Artikel, in dem das Lobbypapier aus der Bayerischen Staatskanzlei bis ins Detail geschildert wird.

Das Bundeskanzleramt will bis heute nicht einmal bestätigen, ob es den brisanten Vermerk aus München überhaupt gegeben hat. Seit unserer Presseanfrage vom 6. Dezember ist die Bundesregierung auf Tauchstation gegangen. Kurz vor Ablauf einer von uns gesetzten Frist meldete sich am Montag eine Regierungssprecherin und bat telefonisch um Verständnis, dass man noch etwas Zeit bräuchte – seitdem: keine Reaktion.

Kanzleramt geht auf Tauchstation

Seit nunmehr zehn Tagen steht also eine Antwort der Bundesregierung zu einer recht einfachen Frage aus: „Ist es zutreffend, dass die Bayerische Staatskanzlei mit Datum vom 27. Oktober 2015 ein dreiseitiges Positionspapier zu strengeren Auflagen für Dieselfahrzeuge an das Bundeskanzleramt geschickt hat?“ Eigentlich ist dies auch eine rhetorische Frage. Denn abgeordnetenwatch.de liegt der Vermerk und das dazugehörige Anschreiben, das ein Beamter der Bayerischen Staatskanzlei am 27. Oktober 2015 mit der Bitte um „vertrauliche Behandlung“ an das Bundeskanzleramt mailte, inzwischen vor.

Am vergangenen Donnerstag sitzt Kanzleramtschef Peter Altmaier als Zeuge im Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des VW-Abgasskandals, es geht unter anderem um die Frage, was die Bundesregierung von den Manipulationen des Volkswagen-Konzerns gewusst hat. Während der Sitzung wird Altmaier mit einem internen Papier konfrontiert – es ist der Vermerk aus der Bayerischen Staatskanzlei, der per Mail am 27. Oktober 2015 um 12:23 Uhr im Bundeskanzleramt eingegangen ist. Jenes Papier, das man in der Regierungszentrale nicht finden konnte, als abgeordnetenwatch.de es anforderte. Das Bundeskanzleramt hatte es dem Dieselgate-Untersuchungsausschuss offiziell zugeleitet.

Wir haben bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beschwerde gegen das Bundeskanzleramt eingereicht.

Update I vom 16.12.2016:
Auch stern.de berichtet über den Fall. stern-Reporter Hans-Martin Tillack überschreibt seinen Text mit "Wie dumm darf man sich im Kanzleramt eigentlich stellen?" Auch seine Presseanfrage ließ das Bundeskanzleramt unbeantwortet.

Update II vom 9.1.2017:
Inzwischen ist man im Bundeskanzleramt doch noch fündig geworden. Mit Schreiben vom 6. Januar hat uns die Regierungszentrale den dreiseitigen Vermerk aus der bayerischen Staatskanzlei übersandt, den man seit unserem Antrag von Ende September angeblich nicht hatte finden können. Hier veröffentlichen wir das interne Dokument, in dem sich die Bayerische Staatskanzlei gegenüber den Kanzleramt zum Anwalt der Automobillobby macht.

Update III vom 10.1.2017:

Die Abendzeitung München berichtet heute in einem ausführlichen Artikel, wie uns das Bundeskanzleramt den internen Vermerk aus der Bayerischen Staatskanzlei vorenthalten wollte:

"Erst nach einer zweiten Recherche konnte das Kanzleramt das Papier schließlich doch finden und der Transparenzorganisation am vergangenen Freitag zuschicken. „Der Fall zeigt, wie die Bundesregierung gefährlichen Lobbyeinfluss auf politische Entscheidungen geheim halten will“, kritisiert Reyher. Und auch die Opposition ist empört. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer, der Mitglied im Abgas-Ausschuss ist, sagt der AZ: „Die bayerische Staatsregierung hat beim Bundeskanzleramt für lasche Abgasgrenzwerte von Autos lobbyiert. Es ist armselig, dass Seehofer und Merkel nicht einmal den Mut haben, das öffentlich einzugestehen.“

 

Ausriss Abendzeitung München vom 10.1.2017

 

 

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