Die Ermittler:innen schickten umgehend einen Brief nach Straßburg, in dem sie die Aufhebung der Immunität beantragten. Das war am 24. Juli 2024. Seitdem liegt das Verfahren auf Eis.
Verfahrenshindernis: Immunität
„Die Ermittlungen gegen Herrn Bystron wurden im Hinblick auf das Verfahrenshindernis der Immunität vorläufig eingestellt“, erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber abgeordnetenwatch.de. Für eine Fortführung sei ein Beschluss des Europäischen Parlaments erforderlich. Doch der lässt auf sich warten.
Auf der Website des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hat Bystrons Fall weiterhin den Status „Awaiting committee decision“ – eine Entscheidung des Ausschusses steht noch aus.
Bystron, der alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als unzutreffend zurückweist, reagierte auf Anfrage nicht. Die Verwaltung des EU-Parlaments wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern.
Dass die Immunität aufgehoben wird, ist wahrscheinlich
Dass sich Immunitätsverfahren über Monate hinziehen, sei nicht ungewöhnlich, heißt es aus dem Rechtsausschuss. Sie würden der Reihe nach abgearbeitet, und das könne dauern. Insgesamt seien derzeit neun Verfahren anhängig.
Doch nun scheint Bewegung in den Fall Bystron zu kommen. Am heutigen Donnerstag (13. Februar 2025) fand eine außerordentliche Sitzung des Rechtsausschusses statt. Auf der Tagesordnung: “Antrag auf Aufhebung der Immunität von Petr Bystron". In der Anhörung hinter verschlossenen Türen konnte der Abgeordnete seine Sicht der Dinge darlegen.
Über die Aufhebung der Immunität muss das Plenum des Europäischen Parlaments entscheiden. In den allermeisten Fällen sei dies eine Formsache, heißt es aus dem Rechtsausschuss.
Demnächst könnten die Ermittlungen wieder aufgenommen werden
Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert, kann die Generalstaatsanwaltschaft München ihre Ermittlungen gegen Bystron demnächst wieder aufnehmen – nach mehr als einem halben Jahr Zwangspause.
Auch eine andere Strafverfolgungsbehörde dürfte in diesen Tagen mit großem Interesse nach Straßburg blicken. Denn im Europäischen Parlament ist ein weiteres Immunitätsverfahren gegen Petr Bystron anhängig, ausgelöst durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft München I.
Hintergrund ist eine von Bystron im Jahr 2022 verbreitete Fotomontage, auf der Angela Merkel, Olaf Scholz und weitere Politiker:innen den rechten Arm in die Höhe recken. Der AfD-Politiker beruft sich laut SPIEGEL auf die Kunstfreiheit.
Strafbefehl gegen Bystron wegen einer Fotomontage
Das Amtsgericht München erließ im Januar 2024 einen Strafbefehl gegen Bystron wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Dagegen legte der damalige Bundestagsabgeordnete Einspruch ein.
Eine für den 17. Juli 2024 angesetzte Verhandlung vor dem Amtsgericht München musste abgesagt und das Verfahren vorläufig eingestellt werden. Denn einen Tag vor dem Gerichtstermin hatte Bystron als neu gewählter Europaabgeordneter erneut Immunität erlangt.
Vorletzte Woche war der AfD-Politiker zu einer Anhörung vor den Rechtsausschuss geladen. Nun geht alles seien parlamentarischen Gang. In Kürze dürfte das Europaparlament seine Immunität aufheben.