In Hamburg laufen Ende 2026 die Außenwerbe-Verträge aus. Sollte in der anstehenden Ausschreibung Außenwerbung von der Stadtmöblierung getrennt werden, wie es auch das Bundeskartellamt fordert?
Sehr geehrte Frau Mojadeddi,
Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung zu Außenwerbung* 1) sehr lange Laufzeiten bzw. automatische Verlängerungen, 2) der Abschluss von Exklusivverträgen, 3) Kopplungen mit Stadtmöblierung sowie 4) englische Klauseln (Vorpachtrechte) in den Verträgen zwischen Kommunen und Außenwerbern als wettbewerblich problematisch kritisiert. Es ist plausibel, dass bei einer getrennten Ausschreibung von Außenwerbeverträgen und Stadtmöblierung der Zahl der Anbieter steigt, sodass über den Wettbewerb für Hamburg bessere Konditionen erzielt werden können (als wenn sich nur auf Anbieter beschränkt wird, die Außenwerbung und Stadtmöblierung zusammen anbieten). Was ist dazu ihre Meinung als Haushaltspolitikerin, sollte die Hansestadt Hamburg den Empfehlungen des Bundeskartellamts folgen?