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Zoe Mayer
Bündnis 90/Die Grünen
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86 / 90 Fragen beantwortet
Frage von Gabriella B. •

Wann wird die Kastenstände Haltung für Muttersau beendet? Wann werden die grausame Langstrecken-Tiertransporte verboten? Warum wird die grausame Kohlendioxid-Beteubung nicht verboten?

Wann wird endlich die Anbindehaltung, auch Anbindehaltung für saisonale Kühen und die Anbindehaltung für Greifvögeln untersagt? Warum dürfen Menschen exotische Tiere wie Tiger und Affen besitzen und halten obwohl wir wissen, dass sie niemals die Tiere Artgerecht halten?
Die Bundesregierung überarbeitet das Tierschutzgesetz. Und DAS soll weiterhin erlaubt sein? Liebe Frau Dr Zoe Mayer, was werden Sie persönlich tun um viele diese Problematik zu lösen? Ich bin seit Jahren Grün- Wähler weil ich die Hoffnung habe, dass wenn eine Partei, dann die Grünen können in der Tierschutz viel tun. Bitte enttäuschen Sie nicht ihre Wähler und zeigen Sie uns, dass es sich gelohnt hat diese Partei zu wählen. Die Klima, der Umwelt und die Tiere warten auf Ihre Taten.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriella B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für den Tierschutz.

Dieses Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist unser Anspruch. Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, schauen Sie gern hier https://www.gruene-bundestag.de/themen/tierschutz/die-novelle-des-tierschutzgesetzes-kommt und hier nach: https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html.

Dieses Gesetz geht nun in den üblichen Gesetzgebungsprozess. Darüber erfahren Sie alles auf dieser Seite: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468

Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. In Koalitionen lassen sich die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen, welche durch die Parteien repräsentiert werden, nur im Finden von Kompromissen zusammenbringen. Deshalb haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. In dem anstehenden parlamentarischen Prozess gilt es nun, weitere Erfolge für den Tierschutz zu verhandeln, sodass das Gesetz seinen Namen auch verdient. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen. Es kann sich also in alle Richtungen noch einiges bewegen! Wir freuen uns auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und haben das Ziel weitere Defizite zu beheben.

Zum Thema Anbindehaltung: Es wird grundsätzlich verboten, Tiere über längere Zeit angebunden fixiert zu halten. Dafür können in Einzelfällen aber Ausnahmen für einen bestimmten Zeitrahmen und für eine bestimmte Zweckbindung gewährt werden, zum Beispiel für die Anbindung von Greifvögeln bis Erlass einer Rechtsverordnung. 

Damit wird die ganzjährige Anbindehaltung für eine Mehrheit von fast 70% der 1 Mio. in Anbindung gehaltenen Rinder in Deutschland nach einer 10-jährigen Übergangsfrist verboten. Für Bestandsbetriebe mit Anbindehaltung von Rindern ist eine unbefristete Ausnahme vorgesehen, die gemäß EU-Verordnung 2018/848 die Anbindung von Rindern in Betrieben mit maximal 50 Tieren über die Wintermonate weiterhin erlaubt, sofern die Tiere während der Weidezeit im Sommer Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Freigelände haben. 

Zusammen mit SPD und FDP haben wir vereinbart, die Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren zu beenden. Für uns als Grüne Bundestagsfraktion schließt das sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung mit ein. In der Anbindehaltung können Milchkühe nur Liegen oder Stehen. Jegliche Bewegung darüber hinaus ist nur schwer möglich. Rechtlich ist festzustellen, dass es keine ausdrückliche Erlaubnis der Anbindehaltung gibt, diese lässt auch keine tiergerechte Bewegung im Sinne des Tierschutzgesetzes zu. Daher muss sie in absehbarer Zeit besseren Haltungsformen weichen. Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes wollen wir diese und weitere tierquälerischen Praktiken beenden. 

Der Umbau der Tierhaltung ist insbesondere für kleinere Höfe mit Herausforderungen verbunden, welche für die Artenvielfalt und Pflege der Kulturlandschaften mit ihren traditionellen Nutzungsweisen von Grünland als Weiden und Wiesen wichtig sind. Deshalb müssen auch Perspektiven für die kleinsten Betriebe und die Familien mit ihren Höfen entwickelt werden. Betriebe, die ihre Ställe anpassen oder umbauen wollen, sollen unterstützt werden. Die Bundesregierung stellt in den nächsten Jahren eine Milliarde an Anschubfinanzierung für den klima- und tiergerechten Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung bereit (https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BUT_node.html). Diese Milliarde kann für uns Grüne jedoch nur der Anfang sein und geht mit der Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rinder einher. Im jüngst beschlossenen Agrarpaket (https://www.gruene-bundestag.de/themen/agrar/zukunftspaket-fuer-die-landwirtschaft) honorieren wir über eine bessere GAP-Förderung ökologische Leistungen von Landwirtschaftsbetrieben. Das ist eine wichtige Maßnahme, um mehr Rinder auf die Weide zu bringen und die gesellschaftlich gewollte Weidehaltung zu stärken. Wer mehr für Klimaschutz, den Artenerhalt und die Bewirtschaftung von Grünland macht, soll künftig durch eine Weideprämie stärker gefördert werden. Damit schaffen wir positive Anreize dafür Rinder nicht angebunden zu halten. 

Zum Thema Tiertransporte: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat diese Wahlperiode bereits Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU deutlich eingeschränkt. Durch das Zurückziehen von Veterinärbescheinigungen wurden nach aktuellen Transportzahlen[1] deutlich weniger Tiere direkt aus Deutschland in Drittstaaten außerhalb der EU transportiert. In den anstehenden parlamentarischen Beratungen über das von der Bundesregierung eingebrachte Tierschutzgesetz wird auch geprüft werden, inwiefern Regelungen für ein umfassendes Verbot von Tiertransporten in Drittländer in das Gesetz aufgenommen werden können.. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, brauchen wir aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa. Auf EU-Ebene hat Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auch 2022 Vorschläge eingebracht, um strengere EU-weite Regelungen für Tiertransporte einzuführen. Die EU-Kommission hat Ende 2023 einen Vorschlag für solche Regelungen bei Tiertransporten vorgelegt. Eine bündnisgrüne Einordnung dieses Entwurfes können Sie hier nachlesen: https://anna.deparnay-grunenberg.eu/mobilitaet/animal-transport/

Die Bundesregierung prüft diese Vorschläge und setzt sich im nun laufenden Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene in Brüssel für ambitionierte Regelungen ein. Auch wir Grüne und Europaabgeordnete der Grünen setzen sich für eine deutliche Reduzierung von Lebendtiertransporten, eine Begrenzung der Langstreckentransporte auf maximal acht Stunden und ein Ende von Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb des Schengen-Raums ein.[2] Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/148-tiertransporte.html

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Zoe Mayer

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