Die Bundesdrogenbeauftragte hat eine Geringe Menge von 6 Gramm Cannabis vorgeschlagen, bis zu der Kiffer nicht mehr verfolgt werden sollen. Was halten Sie davon?
Sehr geehrter Herr L.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich halte von der Strafverfolgung bei Hanf ganz grundsätzlich nichts. Die Kriminalisierung von Cannabisnutzern gehört abgeschafft, denn sie ist nicht zielführend. Statt also Drogen zu kriminalisieren, fordern wir den Tabubruch und damit zusammenhängend die Schaffung von Präventions-, Beratungs- und Hilfsstrukturen - für die, die sie brauchen.
Darüber hinaus ist der Vorschlag der Bundesdrogenbeauftragten Daniela Ludwig (CSU) sogar ein Rückschritt für viele Bundesländer. Die Länder, in denen DIE LINKE mitregiert, haben längst höhere Grenzwerte festgelegt. So ist die Geringe Menge in Thüringen 10 Gramm, in Berlin und Bremen sogar 15 Gramm.
Im Übrigen hat sich schon 1995 der damalige Bundesdrogenbeauftragte Eduard Lintner (ebenfalls CSU) für eine Geringe Menge von 10 Gramm ausgesprochen. Frau Ludwig fällt also sogar hinter ihren eigenen Parteifreund zurück.
Ich finde, es wird höchste Zeit, dass wir in Deutschland endlich eine*n fortschrittliche*n Bundesdrogenbeauftragte*n bekommen.
Viele Grüße,
Zara Kızıltaş