
(...) Er definiert die Lohnuntergrenze. Die Verantwortung für die weitere Entwicklung des Mindestlohnes wie der Tariflöhne obliegt aber den Tarifpartnern - und das ist auch richtig so. Sie sind nah dran an den betrieblichen Realitäten, denn der Lohn und die Sozialabgaben müssen eben auch erwirtschaftet werden. (...)