Ye-One Rhie sieht lächelnd in die Kamera.
Ye-One Rhie
SPD
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Frage von Manuela M. •

Sehen Sie folgenden Verbote für vernünftig an und setzen sich dafür ein? Wenn ja, wie und bei wem. Wenn nein, warum nicht.

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Ye-One Rhie sieht lächelnd in die Kamera.
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Im folgenden meine Positionen.

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU:

Was den Transport von Nutztieren allgemein angeht, setzen wir uns europaweit für bessere Bedingungen ein. Letztes Jahr hat das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung die Veterinärbescheinigungen für Tiertransporte in Drittstaaten zurückgezogen. Damit konnten die Transporte, die häufig viel Tierleid hervorrufen, deutlich reduziert werden. Das ist meiner Meinung nach eine gute Entscheidung gewesen. Für weitreichendere Regelungen brauchen wir eine europäische Lösung, da dies nicht mehr im nationalen Kompetenzbereich liegt. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein.

 

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen:

Diese Amputationen erzeugen sehr viel Leid, weswegen im aktuellen Entwurf zur Reformierung des Tierschutzgesetzes auch Anpassungen vorgenommen werden, dieses zu reduzieren. Ich persönlich würde ein komplettes Verbot begrüßen.

 

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln:

Grundsätzlich soll in der Reform des Tierschutzgesetzes die Anbindehaltung völlig verboten werden. Die Anbindehaltung bei Rindern soll spätestens in 10 Jahren vollständig verboten sein. Ich denke wir sollten auf diese Durchsetzung drängen und den Umbau so gut es geht unterstützen.

 

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“:

Ich persönlich finde es nicht richtig exotische Wildtiere als Haustiere zu halten, denn in den meisten Fällen kann ihnen in Deutschland kein artgerechtes Leben ermöglicht werden. Die Frage. welche Tierarten man halten darf, wird in Deutschland nicht einheitlich auf Bundesebene geregelt. Damit beschäftigen sich die Länder, die dann auch entscheiden können, wie streng sie vorgehen möchten. Ich würde eine einheitliche Lösung sehr begrüßen und nehme diesen Vorschlag auf jeden Fall in die weiteren Beratungen mit.

 

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch:

Die Reform des Tierschutzgesetz sieht auch eine Verbesserung für den Schutz von Zirkustieren vor. Die Neuanschaffung von Tieren, die vor Ort nicht artgerecht gehalten werden können, soll verboten werden. Für bereits im Zirkus lebende Tiere müssen die jeweiligen Haltungsbedingungen nachgewiesen werden. Die eingeführte Zirkusregisterverordnung macht es möglich Zirkustiere zu registrieren und die Haltungsbedingungen zu überprüfen. Die Umsetzung der Kontrollen ist Aufgab der Länder. Ich denke, dass das fürs Erste eine gute Lösung ist.

 

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!:

Die Bundesregierung und auch ich sind sich über diese Problematik bewusst. Wir arbeiten daran den illegalen Onlinehandel mit Haustieren einzudämmen und Möglichkeiten zu finden die Tiere leichter zu identifizieren. Das ist natürlich sehr komplex, da hier unterschiedliche Zuständigkeiten koordiniert werden müssen.

 

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich:

Im Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird klar beschrieben: Tiere mit Qualzuchtmerkmalen sollen nicht mehr in der Zucht verwendet werden dürfen oder für Werbungen und Ausstellungen benutzt werden. Die zuständigen Kolleg:inen arbeiten daran diese Qualzuchtmerkmale genau zu definieren, damit es auch Züchter:innen später leichter fällt Tiere aus Qualzucht zu erkennen.

 

Ich hoffe Sie haben nun einen Eindruck von meinen Positionen.

Freundliche Grüße

Ye-One Rhie

 

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