Wie steht Ihre Partei zum Verbot von Sexpuppen mit kindlichen Erscheinungsbild?
Sehr geehrter Herr Ugodnikov,
Ihre Partei hat, wie ich finde völlig zurecht, den Anspruch, ihre Politik an wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. Vor diesem Hintergrund interessiert es mich, wie Sie zu dem Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild stehen, das am 01.07.2021 in Kraft getreten ist. Sämtliche Sachverständige haben im Rechtsauschuss darauf hingewiesen, dass es keinerlei Evidenz gibt, dass der Gebrauch solcher Puppen mittelbar den sexuellen Missbrauch von Kindern fördert, im Gegenteil erscheint es ebensogut möglich, dass er der Prävention dient. Trotzdem ist dieses Gesetz eingeführt worden, wohl im Wesentlichen, weil der Gebrauch solcher Puppen allgemeinen Moralvorstellungen zuwiederläuft. Allgemeiner interessiert mich, wie Sie zu einer Moralisierung des Strafrechts stehen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Brandt,
zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass das Strafrecht nichts anderes als kodifizierten moralischen Normen einer Gesellschaft sind. Demzufolge ist das Strafrecht ein Ausdruck der zugrundeliegenden Moral einer Gesellschaft.
Des Weiteren ist unser Anspruch als Partei, unsere Positionen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzubauen. Aktuell liegen uns zu Ihrer Frage keine ausreichenden Erkenntnisse vor, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Position haben.
Mit humanistischen Grüßen
Yan Ugodnikov