Frage an Wolfram Kuschke von Robert B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Kuschke,
wie ich den Medien entnommen habe, sollen nach Ihrer Überzeugung Kinder, die nicht an Gott glauben, gem. Art. 7 der NRW-Verfassung zur "Ehrfurcht vor Gott" erzogen werden.
Welche konkreten Maßnahmen zur Durchsetzung des Art. 7 bei Kindern aus atheistischen Elternhäusern halten Sie für erforderlich?
Welche Strafen halten Sie für diejenigen atheistischen Schüler angebracht, die sich den Versuchen schulischer Behörden verweigern, sie gegen ihren Willen zur "Ehrfurcht vor Gott" zu erziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Berg
Sehr geehrter Herr Berg,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Dezember 2012.
Ich entnehme Ihrer Frage eine gewisse ironische Note und möchte Ihnen daher meine Haltung in aller Sachlichkeit darstellen:
Das staatliche Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ in der Landesverfassung NRW ist gerechtfertigt. Denn er ist offen für das persönliche Gottesverständnis. Er ist weder monotheistisch gemeint, noch handelt es sich um einen ausnahmslos christlichen Gottesbezug.
Es geht um die Erziehung zum gegenseitigen Miteinander und Respekt gegenüber Anders- und Nichtgläubigen und lässt den Raum, auch selbst nicht zu glauben, ohne von der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden.
Dies findet sich auch im Grundgesetzwieder. Neben der Unantastbarkeit der Würde und Gleichheit aller Menschen legt das Grundgesetz eben auch die positive und negative Religionsfreiheit (Art. 4 GG) fest. Diese umfasst sowohl die Freiheit zu glauben und den Schutz der oder des Gläubigen als auch die Freiheit, nicht zu glauben.
Deswegen habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion gegen den Antrag der Fraktion Die Linke zur Änderung der Verfassung in NRW gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Kuschke