Frage an Wolfgang Thierse von Reinhardt B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Thierse,
als das Bundesverfassungsgericht am 25.8. sein Urteil zu den Neuwahlen verkündet hat, haben Sie sich mit Ihrer Forderung nach einem Selbstauflösungsrecht des Bundestages eine Position zu eigen gemacht, die einer der Kläger gegen das Auflösungsprozedere, der Herr Abgeordnete Schulz, schon seit 15 Jahren vertreten hat.
Laut anderen Spitzenvertretern Ihrer Partei war das Urteil ein klares Signal, das alles Korrekt und Sauber abgelaufen ist und man sich da keine weiteren Sorgen zu machen bräuchte.
Warum Ihr Seitenwechsel am Tag des Triumphs? War das bloss ein PR-Gag oder haben Sie sich in Ihrer Funktion als Bundestagspräsident doch noch der Auffassung von Herrn Schulz angeschlossen, daß die Methoden des Kanzlers die Institution der Sie zur Zeit noch vorstehen beschädigt haben? Sind Sie der Meinung, daß wir eine offene Debatte über die Stellung des Parlaments und der Parlamentarier im politischen Prozess brauchen?