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Frage von Gerhard R. •

Frage an Wolfgang Thierse von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thierse,

vor einigen Wochen haben Sie in einem Interview mit dem Deutschlandfunkt begrüsst, dass der Anti-Islamisierungs-Kongress in Köln wegen der Aktionen der Kongressgegner verboten wurde. Auf die Nachfrage, ob SIe damit nicht die gewaltsame Verhinderung des Ausübens eines Grundrechts (Versammlungsfreiheit) begrüssen, erklärten Sie,

"man kann eben nicht nur formaljuristisch argumentieren, sondern es geht schon darum, welches Anliegen welche Gruppierung vertritt".

Ich halte diese Ansicht eines stellvertretenden Bundestagspräsidenten für erschreckend: sie widerspricht eklatant rechtsstaatlichen Prinzipien.

Da Sie in Abgeordnetenwatch stets anworten:

"vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Dialog antworten.
Bitte senden Sie mir daher Ihre Frage noch einmal an meine Mailadresse "

habe ich Ihnen vor einigen Wochen eine persönliche email dazu geschrieben, aber bisher keine Antwort erhalten. Daher meine Frage:

In welchem Zeitrahmen beantworten Sie denn im allgemeinen eine höflich und sachlich formulierte email, oder sind Ihre Aufforderungen (s.o.) nicht ernst gemeint, da Sie nicht die Zeit oder nicht die Absicht haben, die emails zu beantworten oder beantworten zu lassen?

Mit freundlichem Gruss
Gerhard Rodé

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