Frage an Wolfgang Thierse von Eleonora F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Thierse,
warum darf ein selbstängiger Unternehmer seine Kosten für Erbringung seiner Leistung, auch Fahrtkosten, steuerlich geltend machen? Ich vermute, weil diese als Aufwand zur Erbringung seiner Leistung notwendig sind.
Ein Arbeitnehmer ist genau so auf sein "Pendeln" angewiesen um seine Leistung zu erbringen und somit den Lebensunterhalt zu verdienen.
In der Verweigerung der Anerkennung der Pendlerpauschale sehe ich einen eindeutigen Verstoß gegen die Gleichbehandlung und somit gegen das Grundgesetz.
Der tägliche Weg von 20 km bedeutet (wenn es Pendelpauschale gebe) mind. 500,00 € im Jahr mehr an Einkommen, was z.B. für eine Familie mit Kinder im Studium die Studiengebühren ausmacht.
Mit freundlichen Grüßen
Eleonora Feske
Sehr geehrte Frau Feske,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Dialog antworten.
Bitte senden Sie mir daher Ihre Frage an meine Mailadresse wolfgang.thierse@wk.bundestag.de , da es mir nur dann möglich sein wird, mein Antwortschreiben persönlich an Sie zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Thierse