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Wolfgang Thierse
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Frage von Arl L. •

Frage an Wolfgang Thierse von Arl L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Thierse,

kürzlich haben Sie ja angemerkt, dass es beim Recht auf Demonstrieren nicht nur um formaljuristische Aspekte geht, sondern auch darum, ob es sich um ein "falsches Anliegen" handelt. Abgesehen von dem Aspekt, dass es schwer zu beurteilen ist, was ein "falsches" oder aber ein "richtiges" Anliegen ist (dies liegt in den meisten Fällen wohl im Auge des Betrachters), so ist diese Sichtweise meinen Informationen nach auch verfassungsrechtlich heikel.

Mich würde nun interessieren, ob folgende Demonstration in Ihren Augen ein "richtiges" Anliegen hat und darum völlig Demonstrationsfreiheit gegeben sein sollte:

http://www.welt.de/politik/article2484954/Anhaenger-der-Hisbollah-demonstrieren-in-Berlin.html

Ich möchte darauf hinweisen, dass bei der letztjährigen Veranstaltungen dieser Art offen zur Vernichtung Israels aufgerufen wurde und sich nach meinen Informationen u. a. mehrere Abgeordnete der Linkspartei unter den Demonstrierenden befunden haben, unter Ihnen Ulla Jelpke.

Wäre es in Ihren Augen legitim, wenn Jugendliche aus dem schwarzen Block die Demonstranten mit Gewaltanwendung an der Ausübung ihrer Meinungs- und Demonstrationsfreiheit hindern würden oder würden Sie sagen, dass die Demonstranten hier ein "richtiges" Anliegen verfolgen und daher in der Ausübung ihrer Meinungsäußerungen nicht weiter beeinträchtigt werden dürfen?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank vorab,
Arl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lamberty,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Dialog antworten.
Bitte senden Sie mir daher Ihre Frage noch einmal an meine Mailadresse wolfgang.thierse@wk.bundestag.de , da es mir nur dann möglich sein wird, mein Antwortschreiben persönlich an Sie zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Thierse

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.