Frage an Wolfgang Thierse von Albrecht K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thierse,
in Ihrem Interview mit dem Deutschlandfunk ( http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/850025/ ) sagen Sie:
"Ja, aber man kann eben in der Politik und in der Demokratie nicht nur formaljuristisch argumentieren, sondern es geht schon darum, welches Anliegen welche Gruppierung vertritt, ob es dem friedlichen Zusammenleben der Gesellschaft dient, oder ob es stört, welche historische Erfahrung, welche historischen Erinnerungen wir mit welcher Art von Anliegen welcher politischen Position haben."
Können Sie mir erklären, warum Deutsche nicht friedlich gegen die zunehmende Islamisierung unserer Gesellschaft (und die damit verbundenen Folgen) demonstrieren dürfen? Eines der grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaates ist, daß man sich mit politischen Gegnern auch politisch und nicht mit anderen Mitteln auseinandersetzt.
Art. 5 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]
Art. 8 Abs. 1 GG: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Ich bin natürlich kein Jurist, aber ich kann in diesen beiden Grundrechten nichts erkennen, das das Verbot des Anti-Islamisierungskongresses rechtfertigen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Klein