Frage an Wolfgang Thierse von Peter F. bezüglich Soziale Sicherung
Frau Christel Riemann-Hanewinkel aus dem Familienministerium kann sich ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren vorstellen. Soll das wirklich heissen, dass 70 jährige noch als Arzt operieren ?
Maurer noch Steine schleppen?
die Bodyguards dem Kanzler noch Schutz bieten? Piloten noch im Cockpit sitzen?
oder wollen Sie einfach nur die Rentenzahlungen mit diesem bösartigem Trick kürzen ?
Sehr geehrter Herr Fischer,
die Aussage von Frau Riemann-Hanewinkel entspricht weder meiner Haltung noch der der SPD-Bundestagsfraktion und im Übrigen auch nicht der Haltung von Bundesministerin Ulla Schmidt, die dem für diese Fragen zuständigen Ministerium vorsteht. Eine Anhebung des
Renteneintrittsalters auf 70 Jahre ist nicht vorgesehen.
Vielmehr verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das faktische Renteneintrittsalter, das momentan bei ca. 61 Jahren liegt, auf das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren zu heben. Dem Trend zur Frühverrentung soll durch verschiedene Maßnahmen Einhalt geboten werden. Die derzeitigen Regelungen sehen einen Renteneintritt ohne Abschläge mit 65 Jahren vor. Darüber hinaus war bisher aber für vor 1952 Geborene ein Rentenbeginn mit finanziellen Abschlägen bereits ab 60 Jahren möglich, wenn der Versicherte zuvor in Altersteilzeit beschäftigt oder arbeitslos war. Diese Grenze wird ab dem 1. Januar 2006 in monatlichen Schritten nach oben verschoben. Im Jahr 2008 wird das frühestmögliche Renteneintrittsalter schließlich bei 63 Jahren liegen.
Möglich wird dies durch Abbau bestehender Anreize zur Frühverrentung, Beseitigung von arbeitsrechtlichen und tarifrechtlichen Regelungen, die einer Beschäftigung Älterer entgegenstehen sowie durch eine verstärkte Weiterbildung älterer Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Eine Vertrauensschutzregelung gilt für alle Versicherten, die bis zum 31. Dezember 2003 einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben, am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor diesem Datum die Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses verbindlich festgelegt haben. Sie können weiterhin mit 60 Jahren mit Abschlägen in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Beibehalten wird die Altersgrenze von 60 Jahren für den vorgezogenen Bezug auch für Beschäftigte im Bergbau, wenn die Rente wegen Arbeitslosigkeit über den vorherigen Bezug von Anpassungsgeld in Anspruch genommen wird.
Bei den besonderen Altersrenten für Frauen, Schwerbehinderte und langjährig Versicherte werden die Altersgrenzen für den frühestmöglichen vorgezogenen Bezug durch die Neuregelungen nicht angehoben.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Thierse