Frage an Wolfgang Thierse von Dierk W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Thierse,
ich bin leider nach wie vor nicht davon überzeugt, dass wir Wähler die Interessen unserer Volksvertreter richtig einschätzen können. Meines Wissens müssen die Bundestags Abgeordneten doch Nebentätigkeiten melden, und diese müssen auch veröffentlicht werden. Wir Wähler dürfen zwar nach wie vor nicht wissen, wieviel Zeit der Abgeordnete für seinen Nebenjob erübrigt, und scheinbar geht es uns erst recht nichts an, wieviel er dabei verdient, aber immerhin "dürfen" wir wissen wo er Nebentätigkeiten hat. Früher konnte man die auf www.bundestag.de nachlesen. Heute steht bei den Abgeordneten nur folgender Satz:
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.
Wann ist das? Warum werden die Angaben nicht zeitnah gemacht? Immerhin ist die derzeitige Zusammensetzung der Abgeordneten seit Ende 2005 bekannt.
Ein Abgeordneter ist meines Erachtens ein Angestellter des Volkes. Das Volk bestimmt wer in den Bundestag einzieht und wielange er bleibt (häufig leider nur indirekt, aber immerhin). Wenn das Volk - oder der Wähler - der Arbeitgeber der Abgeordneten ist, warum darf der Arbeitgeber dann nicht wissen, wieviel Zeit der Arbeitnehmer (Abgeordnete) für andere Nebentätigkeiten aufbringt? Und wieviel er dabei verdient?
Über eine plausieble Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Gruß
Dierk Walter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich am Modell "Kandidatenwatch" im Bundestagswahlkampf 2005 beteiligt. Nachdem dieses nun in Form von "Abgeordnetenwatch" weitergeführt wird, habe ich die Vor- und Nachteile vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen aus dem Bundestagswahlkampf gründlich abgewogen und bin zu dem Entschluss gekommen, mich an der Weiterführung dieses Kommunikationsinstrumentes nicht zu beteiligen.
Der für mich ausschlaggebende Grund ist, dass eine direkte persönliche Kommunikation über "Abgeordnetenwatch" nur bedingt möglich ist. Zu einem Gespräch, zu einem Briefverkehr oder auch zur elektronischen Kommunikation gehört aus meiner Sicht unabdingbar dazu, dass die Gegenüber sich zumindest mit Namen und den wesentlichen Adressdaten bekannt sind. Dieses gegenseitige Kennenlernen, welches immer den ersten Schritt einer Kommunikation ausmacht, ist auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" nicht möglich.
Der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern ist mir sehr wichtig. Auf meiner Homepage www.thierse.de informiere ich über meine politische Arbeit und verweise u.a. dort auf die zahlreichen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit mir. Ich möchte Sie daher um Verständnis dafür bitten, dass ich Sie darauf verweise und auf Anfragen über "Abgeordnetenwatch" mit dieser standardisierten Antwort reagiere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Thierse