Frage an Wolfgang Thierse von werner s. bezüglich Familie
Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Schuren,
Was die Gleichstellung behinderter Menschen betrifft, werden wir den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Für Eltern mit Behinderung muss gewährleistet werden, dass auch sie von ihrem in Art. 6 Abs. 1 GG normierten Anspruch auf Schutz der Familie und von ihrem in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG verankerten Recht auf Pflege und Erziehung der Kinder vollen Gebrauch machen können. Deshalb haben wir mit dem Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX folgenden Punkt beschlossen: "Im Rahmen ihrer Zuständigkeit müssen die unterschiedlichen Träger in Zukunft stärker die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern auch außerhalb des Arbeitslebens bei ihrem Recht auf Teilhabe und für die Ausübung ihres Rechts auf Elternschaft berücksichtigen. Sobald mehrere Träger zuständig sind, ist die Leistung als Komplexleistung zu gestalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch unabhängig von der Berufstätigkeit bei behinderten Eltern Hilfen zur Mobilität zu fördern sind, hörbehinderte Eltern Verständigungshilfen für Elternsprechtage benötigen, barrierefreie Kindermöbel erforderlich sind oder die Elternschaft nur mit Assistenz oder Anleitung wahrgenommen werden kann."
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Thierse