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Frage von Susanne N. •

Frage an Wolfgang Thierse von Susanne N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Betreff: SGB II

Sehr geehrter Dr.Thierse ,

Da ich Sie direkt gewählt habe, bitte ich Sie jetzt um Ihre Hilfe.
Seit 1984 bin ich Filmschaffende (Regieassistentin) – Freelancer und habe immer wieder begrenzte Zeitverträge für Filmprojekte. Ich muss mich zwischen den Projekten arbeitslos melden. Nach den Gegebenheiten habe ich nur Anspruch auf SGB II. In diesem Jahr hatte ich nur vom 20.9. – 15.11.06 in o.g. Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ein Bruttoeinkommen in Höhe von 9.800,- € (netto 5825,- €). Meine Vermögen beträgt gegenwärtig 1016,- €. Einen großen Teil des besagten Einkommens habe ich zur Tilgung von Schulden nutzen müssen.
Meine Frage: Der Grundfreibetrag in Höhe von 6450,- € für Vermögen, den ich noch nicht einmal erreicht habe, steht mir im Alter von 43 Jahren nicht zu?
Ich bekomme keine konkrete Auskunft. Es heißt, dass ich 5-6 Monate keinen Anspruch auf Alg II haben soll?
Habe ich zuviel verdient in diesem Jahr?
Wovon soll ich meinen Lebensunterhalt in diesen 5-6 Monaten bestreiten, wenn die Arbeitsagentur nach wie vor nicht in der Lage ist, mir einen Arbeitsplatz zu vermitteln?
Warum zwingt man mich, vor Gericht mein Recht einzuklagen. Seit Oktober 2005 habe ich mich zusätzlich selbstständig gemacht – www.filmontime.de und im ersten Jahr 1390,-€ brutto Umsatz erzielt. Ich investiere in eine sinnvolle Idee (bei Interesse – gerne mehr) und bin dabei, mit all meiner Kraft das Gelingen dieses Projekts voran zu treiben. Ich habe meine Jobs mit viel Engagement immer in eigener Initiative gefunden.

Lohnt es sich nicht mehr zu arbeiten? (und ich arbeite mehr als 16 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, wenn ich unter Vertrag bin - und das mit großer Freude) Ich bitte Sie, mir eine Auskunft zu geben, an welche kompetente Stelle ich mich wenden kann (die Arbeitsagentur ist es leider nicht), um schlüssige Informationen zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Nagusch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich am Modell "Kandidatenwatch" im Bundestagswahlkampf 2005 beteiligt. Nachdem dieses nun in Form von "Abgeordnetenwatch" weitergeführt wird, habe ich die Vor- und Nachteile vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen aus dem Bundestagswahlkampf gründlich abgewogen und bin zu dem Entschluss gekommen, mich an der Weiterführung dieses Kommunikationsinstrumentes nicht zu beteiligen.

Der für mich ausschlaggebende Grund ist, dass eine direkte persönliche Kommunikation über "Abgeordnetenwatch" nur bedingt möglich ist. Zu einem Gespräch, zu einem Briefverkehr oder auch zur elektronischen Kommunikation gehört aus meiner Sicht unabdingbar dazu, dass die Gegenüber sich zumindest mit Namen und den wesentlichen Adressdaten bekannt sind. Dieses gegenseitige Kennenlernen, welches immer den ersten Schritt einer Kommunikation ausmacht, ist auf der Plattform "Abgeordnetenwatch" nicht möglich.

Der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern ist mir sehr wichtig. Auf meiner Homepage www.thierse.de informiere ich über meine politische Arbeit und verweise u.a. dort auf die zahlreichen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit mir. Ich möchte Sie daher um Verständnis dafür bitten, dass ich Sie darauf verweise und auf Anfragen über "Abgeordnetenwatch" mit dieser standardisierten Antwort reagiere.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Thierse

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.