Frage an Wolfgang Thierse von Axel S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thierse,
am 10. September in einem Gespräch mit Herrn Degenhardt bewerten Sie den Eilantrag von Herrn Gauweiler zum ESM als Versuch, parlamentarische Minderheitenpositionen mit Hilfe des Verfassungsgerichtes durchzusetzen.
Ich zitiere Sie aus dem Gespräch: "Ein Zeichen von Courage wäre es, in der eigenen Partei, in der eigenen Fraktion, in der eigenen Koalition für Mehrheiten einzutreten, und zwar energisch und mit überzeugenden Argumenten. Aber Herr Gauweiler ist nicht ganz so oft zu sehen, und er eilt dann schnell nach Karlsruhe, und das finde ich nun allmählich auch als Politiker ein Problem, dass Politiker sich des Verfassungsgerichts bedienen, um ihre Minderheitsposition doch noch irgendwie durchzusetzen. Das ist eigentlich nicht der Sinn des Verfassungsgerichts." (Quelle, Deutschlandradio, 10.09.2012)
Hier nun meine Frage:
Wie "volksnah" ist die Befürwortung des ESM? Welche Relevanz hat die Meinung der Bevölkerung in dieser Frage? Ist die Befürwortung des ESM in Deutschland aus Ihrer Sicht eine Minderheitenmeinung?
Mit freundlichen Grüßen
Axel Saalfeld