Frage an Wolfgang Thierse von Hans U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thierse,
in diversen Publikationen steht heute zu lesen, dass Sie mit linksextremistischen Vereinigungen gemeinsame Sache machen und zu den Erstunterzeichnern eines Aufrufes zur Blockade von nicht verbotenen Aufmärschen gehören. Aus der Presse ist mir bekannt, dass bereits 2010 gegen Sie wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt wurde.
Die Versammlungsfreiheit wird vom Grundgesetz in Art. 8 garantiert. Die Blockade von nicht verbotenen Versammlungen ist gem. § 21 VersammlG strafbar.
"§ 21 VersammlG
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
In Konsequenz ist selbst der Aufruf dazu gem. § 111 StGB strafbar.
Deshalb möchte ich Sie fragen:
1. Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Ihrer Aktion offen gegen geltendes Grundrecht und gegen Gesetze verstoßen?
2. Ist Ihnen bewusst, welche Zeichen Sie setzen wenn Sie sich über bestehendes Recht und Gesetz hinwegsetzen?
3. Befinden Sie sich mit Ihrer Gesinnung noch auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung?
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
Hochachtungsvoll
Hans Unland