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Frage von Tobias H. •

Frage an Wolfgang Thierse von Tobias H. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Thierse,

kürzlich habe ich der Presse entnommen, dass Ihnen der Wahlwerbespot der APPD missfallen habe und Sie die Frage geäußert hätten, wie es denn zur Zulassung der APPD gekommen sein könne.
Damit sprechen Sie dieser Partei indirekt eine Berechtigung zur Wahlteilnahme ab. Ich nehme an, dass Sie eine Äußerung dieser Art nicht abgeben würden, ohne sich vorher genau über die APPD und deren Programmatik informiert zu haben.
Welche Punkte sind es genau, die Sie zu der Meinung gebracht haben, dass die APPD eigentlich nicht an der Wahl teilnehmen dürfen solle?
Ich bitte Sie bei Ihrer Antwort zu beachten, dass es zwei grundverschiedene Dinge sind, ob ein Wahlwerbespot im Fernsehen nicht zur Austrahlung zugelassen werden soll oder ob eine Partei nicht zur Wahlteilnahme zugelassen werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Herre

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Herre,

zur Wahl des Deutschen Bundestages werden nur politische Parteien zugelassen. Diese Zulassung erfolgt durch den Bundeswahlleiter und hängt davon ab, ob eine Personenvereinigung eine politische Partei darstellt. Nach dem Parteiengesetz sind politische Parteien nur solche Vereinigungen, die „dauernd oder für längere Zeit“ auf die politische Willensbildung in Bund oder Land Einfluss nehmen und zudem „an der Vertretung des Volkes“ im Parlament mitwirken wollen. Dabei soll „Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung“ geboten werden, was unter anderem an „ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit“ gemessen werden soll.

Meines Erachtens kann man berechtigte Zweifel daran haben, ob diese Voraussetzungen bei der APPD erfüllt sind. Das „Versaufen der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung beim Knacken der 0,5-Prozent-Hürde“ und die „totale Rückverdummung der Menschheit“ als Ziele der APPD weisen wohl nicht auf das vom Parteiengesetz geforderte ernsthafte Bemühen um Einflussnahme auf die politische Willensbildung hin.

Der Bundeswahlleiter hat allerdings hierüber eine andere Auffassung und die APPD zur Wahl zugelassen. Diese Entscheidung ist zwar zu respektieren. Dennoch kann ich die Entscheidung des Bundeswahlleiters auf der Grundlage dessen, was die APPD auf Plakaten, im Internet und in Wahlwerbespots öffentlich kundtut, nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Thierse