Frage an Wolfgang Thierse von Sibylle S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Thierse,
unter dem Titel „Wiedergutmachung von NS-Unrecht“ liegt seit September 2006 eine Petition an den Bundestag: Pet 2-16 08-250-013813a. Es geht nicht um „Wiedergutmachung“, sondern die Eingabe fordert Anerkennung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Interesse von ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen. Was in den Nürnberger Prozessen als besonders grausames Kriegsverbrechen gekennzeichnet wurde, gilt dem deutschen Gesetzgeber nur als „allgemeines Kriegsschicksal“. Die „Russenlager“ der Wehrmacht mit Millionen Toten wurden nicht in die Liste von Haftstätten aufgenommen, deren unmenschliche Haftbedingungen der KZ-Haft entsprach. Die Ablehnungsbescheide ihrer Anträge auf „Zwangsarbeiterentschädigung“ mit der Aussage: „Nicht leistungsberechtigt“ wurden von den hoch betagten Antragstellern als letzten deutschen Fußtritt zum Lebensende empfunden. Diese Menschen und ihre Familien belastet die Nicht-Anerkennung von Unrecht.
Welche Möglichkeit sehen Sie, Herr Thierse, diesen NS-Opfern eine Geste der Anerkennung durch den Deutschen Bundestag zu übermitteln?
Sibylle Suchan-Floß
Bürger-Engagement für vergessene NS-Opfer
Sehr geehrte Frau Suchan-Floß,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Dialog antworten.
Bitte senden Sie mir daher Ihre Frage noch einmal an meine Mailadresse wolfgang.thierse@wk.bundestag.de, da es mir nur dann möglich sein wird, mein Antwortschreiben persönlich an Sie zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Thierse