Zum 01.01.2022 soll die Grundsicherung um 0,76 % erhöht werden. Finden Sie dies angesichts der aktuellen Inflation von mehr als 4% gerecht? Werden Sie sich für eine Erhöhung von 5% einsetzen?
Guten Tag Herr Strengmann-Kuhn,
Zitat Zeit online:
"Die Dinge werden teurer, manche allein schon wegen des CO₂-Preises. Gleichzeitig wird die Grundsicherung erhöht, auch bekannt als Hartz IV. Ab Januar 2022 steigt sie um drei Euro beziehungsweise 0,76 Prozent. Alleinstehende Erwachsene bekommen dann 449 statt 446 Euro, Kinder statt 309 ganze 311 Euro monatlich. Auch mit miesen Kopfrechenfähigkeiten kann man sich herleiten, dass diese Erhöhung der Inflationsrate nicht gerecht wird – die wird allein in diesem Jahr bei voraussichtlich fünf Prozent liegen. Das ist entlarvend, denn es zeigt, dass Hartz IV mit Absicherung in der realen Welt wenig zu tun hat."
https://www.zeit.de/2021/42/grundsicherung-armut-hartz-iv-arbeitslosigkeit-oecd
Halten sie die vorgesehene Erhöhung um 0,76% für gerecht?
Wenn ja, warum?
Sollte diese Erhöhung die aktuelle Inflation ausgleichen?
Wenn nein, warum?
Wenn ja, werden Sie sich für eine Erhöhung um 5% einsetzen?
Viele Grüße Thomas S.
Sehr geehrter Herr. S.
die Regelsätze der Grundsicherung sind deutlich zu niedrig. Deswegen fordern wir eine grundlegend neue Berechnung. Die Regelsätze werden alle fünf Jahre neu berechnet. Das nächste mal wird das 2025 der Fall sein. Dann muss der Bundestag das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschieden. In diesem Zusammenhang werden für uns dafür einsetzen, dass die Berechnung geändert wird. Um das zu erreichen, braucht es allerdings eine Mehrheit im Bundestag. Wir müssen also auch unsere Koalitionspartner FDP und SPD davon überzeugen.
In den Jahren zwischen den grundlegenden Neuberechnungen, werden die Regelsätze anhand eines Indexes aus Preis- und Lohnentwicklung erhöht. Wir haben uns in den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass es auch kurzfristig schon eine Erhöhung der Regelsätze gibt und immerhin erreicht, dass es für Kinder einen Sofortzuschlag geben soll. Auch beim Wohngeld wird es einen Aufschlag für die Heizkosten geben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn