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Wolfgang Strengmann-Kuhn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klauspeter S. •

Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Klauspeter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen sie zur Modernisierung der Personalvertretungsgesetze.

Die Personalvertretungen stehen vor dem Problem, das sie Anforderungen aus der digitalisierten Arbeitspraxis umsetzten müssen, mit einem Wergzeugkasten (Personalvertretungsgesetzte) die aus einer Zeit stammen und größtenteils letztmalig novelliert worden sind, in der in den Büros noch Kurzschrift an der Tagesordnung war.
Damit sollen dann Vorgänge mit Anforderungen bearbeitet werden, die durch Nutzung der Cloudtechnologie begründet sind.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmitt,

herzlichen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte, dass ich so spät antworte.
Sie sprechen ein wichtiges und brennendes Thema an, dass die Arbeitswelt verändern wird und zum Teil schon verändert. Auch bei uns Grünen gibt es dazu Debatten und Diskussionen, die noch lange nicht abgeschlossen sind. Vor kurzem habe ich mit mehreren Kolleginnen und Kollegen aus der grünen Bundestagsfraktion ein Diskussionspapier mit dem Titel "Digitalisierung gestalten
Mit Grünen Ideen zur Arbeit 4.0" verfasst, das sie hier:
http://www.strengmann-kuhn.de/fileadmin/media/MdB/strengmann-kuhn_de/Positionspapiere_Autorenpapiere/160107_Papier_Digitalisierung_Final_1.pdf

herunterladen können.

Darin äußern wir uns auch zu Fragen der Mitbestimmung, denn Sie haben vollkommen Recht, dass die Mitbestimmung in einer digitalen Arbeitswelt ein Update braucht. Die neuen Antworten sind nicht einfach, deshalb versuchen wir Stück für Stück Antworten auf die neuen Herausforderungen zu finden. Ganz grundsätzlich können Online-Personalrats- und Betriebsratswahlen, regelmäßige elektronische Umfragen zur Arbeitszufriedenheit und innerbetriebliche Vernetzung Instrumente sein, die demokratische Teilhabe und den Zusammenhalt im Unternehmen zu stärken. Durch mobile Kommunikationsformen werden die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer weiter verschwimmen. Notwendig ist also ein wirksamer Schutz vor Entgrenzung der Erwerbsarbeit. Deshalb sollen die Interessensvertretungen zukünftig auch ein Mitbestimmungsrecht über die Arbeitsmenge erhalten. Auch der Umgang mit arbeitnehmerbezogenen Daten gewinnt angesichts von Big Data zunehmend an Bedeutung. Denn die Digitalisierung eröffnet den Arbeitgebern vielfältige Möglichkeiten für Überwachung und Kontrolle ihrer Beschäftigten und deren Arbeit. Daten der Beschäftigten können beispielsweise ungefiltert gesammelt und ausgewertet werden. Neben einem effektiven Beschäftigtendatenschutz sind meiner Ansicht nach auch verbindliche Betriebsvereinbarungen für den Umgang mit Daten und möglichen Auswertungen notwendig. Das sind einige Aspekte, die es zukünftig bei der Mitbestimmung zu beachten gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn

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