Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Helmut O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wolfgang Strengmann-Kuhn ,
recht herzlichen Dank für Ihre Antwort über Abgeordnetenwatch vom 05.07.13 und Ihre damit verbundenen Bemühungen .
Die von Ihnen dargestellten Anregungen sind interessant, bleiben aber diffus und gehen an meiner gestellten Frage vorbei.
Ich möchte in aller Deutlichkeit nochmals darauf hinweisen, dass die Rentenversicherungsträger bei der Anrechnung der Verletztenrente (Unfallrente) gemäss § 93 SGB VI handeln müssen. Ist es denn nicht möglich, die unkorrekte Logik und Unrichtigkeit des im Gesetz fixierten Modus zu berichtigen, ohne das gesamte System, wie von Ihnen vorgeschlagen, umzustellen?
Wenn Sie meine dargestellten Ausführungen nachvollziehen, werden Sie auf ganz erstaunliche Erkenntnisse stossen und sehen, dass jeden Monat gesetzlich fixierte Ungerechtigkeiten an Millionen Betroffenen in Deutschland, geschehen. Könnten Sie hier nicht direkt, auch ohne Vorschaltung des Petitionsausschusses aktiv werden ?
Mir wäre es sehr recht, wenn ich anstelle Ihrer Bürgersprechstunden einen Telefontermin mit Ihnen vereinbaren könnte. Dies müsste doch möglich sein ? Ich würde zum vereinbarten Telefontermin bei Ihnen anrufen und hoffe, dass Sie mich mit Rat und Tat unterstützen werden?
Gerne würde ich in einem persönlichen Telefongespräch mit den Rentenpolitischer Sprecher der Grünen meine Gedanken über dieses Thema diskutieren.
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Oster
Sehr geehrter Herr Oster,
Unfallversicherung und Rentenversicherung unterliegen sinnvollerweise unterschiedlichen Logiken. An der Schnittstelle kommt es dann aber zu Problemen. Sofern Unfallrente und Altersrente gleichzeitig gezahlt werden, ist es sinnvoll eine Regel zu haben, mit der beide verrechnet werden. Inwiefern die jetzige Regelung aus §93 SGB VI verändert werden sollte und vor allem wie, ist eine komplexe Frage. Deswegen mein Hinweis auf die Möglichkeit einer Petition. Dann könnte sich der Petitionsausschuss damit ausführlicher beschäftigen. In ihrem Fall wäre eine öffentliche Online-Petition auf https://epetitionen.bundestag.de sinnvoll, die dann von weiteren Personen unterstützt und darüber hinaus in einem Forum diskutiert werden kann. Auch das ist hilfreich für die Entscheidung des Petitionsauschusses.
Die grundsätzliche Alternative zu einer Neuregelung der Verrechnung ist, dass die Unfallrente nur bis zum Erreichen der Altersgrenze gezahlt wird und dann durch eine Altersrente abgelöst wird, so wie ich das in meiner ersten Antwort beschrieben habe. Mir erscheint das letztlich sinnvoller.
Beides bedarf allerdings sicher noch ausführlicherer Diskussionen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn