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Wolfgang Strengmann-Kuhn
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Frage von Helmut O. •

Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Helmut O. bezüglich Soziale Sicherung

Betreff : Falsche Anrechnung der Unfall - mit der gesetzlichen Rente

Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn ,

ist Ihnen bewusst , dass die Verrechnung der Unfall – mit der gesetzlichen Rente ( Altersrente ) falsch angewandt wird ?
Diese Verrechnung beider Renten wird im § 93 SGB VI geregelt .
Anders ausgedrückt : Der § 93 SGB VI ist hier nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern die Logik und Richtigkeit des im Gesetz fixierten Modus .
Die Darlegungen im § 93 SGB VI sind sehr komplex und bedürfen einer ausführlichen Erklärung , was aber sehr sehr viele Zeichen erfordert . Die nötige Menge der Zeichen stehen hier nicht zur Verfügung und sind deshalb in einem externen Schreiben unter http://www.rentenberechnung-info.de zusammen gefasst .
Wissen Sie Herr Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn , wie viel Unfallgeschädigte in der BRD leben ?
Es sind circa 8% der erwerbstätigen Arbeiter , die von Ihnen eine gerechte und soziale Politik erwarten .
Ist Ihnen bewusst , aus welcher Zeit der § 93 SGB VI stammt ?
Das Gesetz stammt noch aus der Bismarckzeit 1889 , also zu einer Zeit , als das Soziale laufen lernte .
Aber alle diese Fragen sind nicht Gegenstand dieser Ausführung , sondern diese eine Frage : Wissen Sie Herr Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn , dass die beiden Renten falsch miteinander verrechnet werden ???
Wir können Sie nur darum bitten , sich dieser Sache anzunehmen . Es drängt in der Zeit , die Wahlen stehen vor der Tür und das Thema sollte bis dahin erledigt sein .
Halt , da fällt mir noch eine Frage ein . Was muss ich machen , damit ich mit
Ihnen , den Abgeordneten , kommunizieren kann in Schrift und/ oder telefonisch und nicht immer wieder von Ihrem Büro abgewiesen werde ??? Die Angelegenheit ist zu wichtig , um nicht mit meinem Volksvertreter persönlich zu reden .

Mit freundlichen Grüssen
Helmut Oster

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Oster,
vielen Dank für die Frage!

Die Renten nach dem SGB VI hängen von Dauer der Einzahlung und von der Höhe des versicherten Arbeitsentgeltes ab, die Renten nach dem SGB VII von der Höhe des Bruttoeinkommens vor Eintritt der Schädigung der Erwerbsfähigkeit. Diesen Maßstab halten wir grundsätzlich für sachgerecht, da der Versicherte ohne Eintritt der Schädigung eben dieses Einkommen hätte erzielen können.

Nach geltendem Recht werden Unfallrenten bis zum Eintritt des Todes gezahlt. Vor diesem Hintergrund finden wir es auch sachgerecht, wenn Einkommen aus der Unfallversicherung und der Rentenversicherung nicht unbegrenzt kumuliert werden können und auf diese Weise womöglich ein Alterseinkommen erzielt werden könnte, dass ohne Eintritt der Schädigung in dieser Höhe nicht hätte aufgebaut werden können.

Wir stimmen Ihnen zu, dass die genannten Regelungen fortwährend Gegenstand der Kritik sind und mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden sind. Unseres Erachtens könnte es ein sinnvoller Reformschritt sein, wenn Geschädigte durch die Unfallversicherung bei ihrem Rentenversicherungsträger versichert würden, im genannten Beispiel bei der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Basis des letzten Bruttoeinkommens. Auf diese Weise würde exakt der Schaden kompensiert, der durch den Unfall entstanden wäre.

Bei Erreichen der Regelaltersgrenze würde die gesetzliche Rentenversicherung für die Zahlung einer Rente zuständig, die Unfallrente könnte entfallen. Komplizierte Anrechnungsvorschriften und doppelte Zuständigkeiten wären entbehrlich. Dies würde auch zu einer Gleichbehandlung mit anderen Altersrentnern führen. Von einer solchen Regelung müsste man aber jene Leistungen ausnehmen, die von der Unfallversicherung nicht für den Lebensunterhalt, sondern als Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit gezahlt werden.

Was die Frage betrifft, wie Sie in Kontakt mit Ihren Abgeordneten betrifft, bieten die meisten Abgeordneten regelmäßige BürgerInnen-Sprechstunden an, bei denen Sie direkt mit den Abgeordneten ihres Wahlkreises sprechen können. Außerdem sind jetzt im Wahlkampf alle Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort unterwegs und zum Beispiel bei Ständen ansprechbar. Für ein so komplexes Thema wie Ihres sind Gespräche am Wahlstand vermutlich aber nicht geeignet. Für Ihr spezielles Problem könnte die Einreichung einer Petition Sinn machen. Dann muss die Bundesregierung dazu Stellung nehmen und mindestens zwei Abgeordnete (je eine/r von Regierungs- und Oppositionsseite) müssen sich damit beschäftigen. Wenn der Petitionsausschuss Handlungsbedarf sieht, hat er die Möglichkeit das Anliegen den Fraktionen zur Kenntnis zu geben und/oder der Bundesregierung zu überweisen, damit diese aktiv wird. Weitere Informationen dazu finden Sie auf meiner Homepage: http://www.strengmann-kuhn.de/petitionsausschuss/

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn

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