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Wolfgang Strengmann-Kuhn
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Frage von Hugo H. •

Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Hugo H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Stregmann- Kuhn.

Was ist eigentlich mit ihrer Formulierung im Antrag für ein einheitliches Rentenrecht- DS 17 / 12507 gemeint:
Die Rentenanwartschaften bleiben erhalten.
Im Antrag 17/5207 konnte man noch leseh:
Die Berechnungsfaktoren für die Hochgewichtung der in - Ostdeutschland in der Vergangenheit erworbenen Rerntenansprüche werden so - r e d u z i e r t -,das sich die darausresultierenden Rentenansprüche nicht ändern.
Läuft die Formulierung in 17/ 12507 auf das - Gleiche- hinaus ?

H.Hoenigk

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hoenigk,

vielen Dank für Ihr Frage.

Ja, gemeint ist damit dasselbe. Bei unserem Vorschlag für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West, bleiben die bisher erworbenen Rentenansprüche im Grundsatz unverändert. Technisch funktioniert das dadurch, dass die Hochrechnungsfaktoren für die Vergangenheit um den gleichen Faktor reduziert werden, um den der Rentenwert Ost auf den Rentenwert West angehoben wird. Pauschale Entgeltpunkte, insbesondere für Kindererziehung, bleiben dabei übrigens unverändert, so dass sich für diese Zeiten eine Besserstellung ergibt und Kindererziehungszeiten in Ost und West dann gleich bewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn

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