Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Gerhard F. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr. Strengmann-Kuhn,
„Die Grünen wollen die Vorteile für Arbeitnehmer in Ostdeutschland bei der Rente abschaffen“ – so lautet die Überschrift vieler Meldungen, die Zeitungen am 27. April veröffentlicht haben. (siehe Google: Grüne Rente Ost) Sie beziehen sich auf Äußerungen, die von Ihnen stammen.
Ich frage Sie: fühlen Sie sich mit dieser Überschrift vielleicht falsch verstanden?
Wie sollen Vorteile abgeschafft werden, die nicht existieren? In Wirklichkeit bestehen Nachteile. Die im Einigungsvertrag angestrebte Zielsetzung, wonach für das Beitrittsgebiet eine „Angleichung der Renten zu verwirklichen“ ist, wurde noch nicht erreicht. Ein Rentenpunkt Ost ist um 11 Prozent geringer bewertet als ein Rentenpunkt West. Diesen Rentenpunkt erhält getrennt nach Ost und West ein Rentner mit 45 Arbeitsjahren, der in allen Jahren das Durchschnittseinkommen (Ost oder West) erhielt. Das betrifft Einkommen in der DDR und nach der Wiedervereinigung. Die Ost-Arbeitsleistung ist geringer bewertet.
Der Durchschnittslohn lag 2010 im Westen bei rund 31.000 Euro und im Osten bei 26.000 Euro. Der Unterschied beträgt 16 Prozent. Diese Differenz würde auch für die Rente bestehen, wenn nicht ein sogenannter „Sperrklinkeneffekt“ in die Rentengesetze eingebaut worden wäre. Er wurde nötig, weil seit langem die Lohnangleichung Ost zum Stillstand gekommen ist, und in mehreren Jahren die Westlöhne sogar stärker gestiegen sind als im Osten. Das sollte bei Gleichlauf der Entwicklung von Löhnen und Renten noch größere Nachteile für die Ostrentner aufhalten.
Übrigens: Eine Vorlage der Grünen im Bundestag läuft darauf hinaus, die genannten Nachteile Ost von 11 Prozent für alle Zukunft zu zementieren. Ich bitte Sie um eine Begründung.
Es grüßt Sie – Gerhard Fröhlich