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Wolfgang Strengmann-Kuhn
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Frage von Manfred Dr. R. •

Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Manfred Dr. R. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn,

Sie werden in den Medien mit den Worten zitiert "Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die Arbeitnehmer bei der Rente gleich zu behandeln. Vorteile für Ost-Arbeitnehmer wegen der niedrigeren Löhne sind nicht mehr zeitgemäß. Es gibt ja auch keinen Ausgleich für Lohndifferenzen zwischen Schleswig-Holstein und Bayern.“ Leider habe ich bisher keine ausführlicheren Aussagen zu Ihren Vorstellungen gefunden. Wollen Sie nur die derzeitige Höherbewertung der Ost-Löhne abschaffen, oder im Gegenzug dann auch z. B. die Rentenpunkte Ost und West einheitlich gestalten (derzeit liegt der Rentenwert West bei 27,20 und der Rentenwert Ost bei 24,13 Euro --> 88,7 % vom "Westpunkt")? Wenn ja, in welcher Form, auch für "alte" Punkte, oder eine Stichtagsregelung, oder, oder ...? Es wäre hilfreich, dass Sie ein vollständigeres neues Rentenmodell benennen, um nicht mit der o. g., sicher verkürzten, Darstellung nur wieder neue und nicht notwendige Ost-/West-Konflikte zu schüren. Was im übrigen in diversen Foren schon wieder hervorragend funktioniert hat, :-(.

mfG
Dr. M. Remer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Remer,

vielen Dank für Ihre Fragen.
Sie haben Recht: Die Medienberichte basieren auf einem Artike in der Bildzeitung, in der unsere Position verkürzt dargestellt wurde.

Unseren kompletten Antrag "Gleiches Rentenrecht in Ost und West" finden Sie hier:
http://www.strengmann-kuhn.de/2011/03/22/antrag-gleiches-rentenrecht-in-ost-und-west/

Dazu gehört auch die Forderung den Rentenwert Ost auf den Rentenwert West anzuheben (ebenso wie die Beitragsbemessungsgrenze), und zwar so bald wie möglich. Die Höhe der jetzigen Renten sowie die bisher erworbenen Rentenansprüche sollen unverändert bleiben. Außerdem fordern wir die Einführung einer Garantierente, durch die geringe Rentenansprüche so aufgestockt werden, dass langjährig Versicherte eine Rente über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau erhalten. Im Gegenzug kann dann die bisherige Höherwertung der Ostentgelte für die Zukunft entfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn

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