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Wolfgang Strengmann-Kuhn
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Frage von Marion P. •

Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Marion P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn,
G8 - wie geht es weiter?

Welchen Abschluss wird ein Kind haben (G8), wenn es nicht in die E1 (SEKII) versetzt wird oder es sich entscheidet eine Ausbildung zu machen?
Wann gibt es in der hessischen Presse eindeutige Richtlinien zum Nachlesen und zum Planen der Zukunftswege der Kinder?
Wie müssen Ausbildungsfirmen mit den Abschluss G8 (9. Klasse) umgehen?
Bekommt man einen Realschulabschluss oder - wie überall verlautet - gar keinen Abschluss? Muss man, wenn man auf einem reinen Gymnasium ist, dann doch noch einmal in eine Realschule wechseln um das letzte entscheidene Jahr in einer völlig neuen Umgebung mit einem guten Realschulabschluss zu verlassen?
Ich denke das dieses Thema viele Menschen, vor allem in Hessen, interessiert. Angeblich hat nur Hessen in der SEK I gekürzt und nicht wie alle anderen Bundesländer in SEK II.

Mit freundlichen Grüßen
Marion Pfeiffer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

haben Sie herzlichen dank für Ihre Anfrage bezüglich der hessischen Bildungspolitik. Es ist in Hessen leider tatsächlich so, dass der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) nur an Realschulen, verbundenen Haupt- und Realschulen, Hauptschulen mit 10. Hauptschuljahr, schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen und schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen erworben werden kann (§ 38 (2) des Hessischen Schulgesetzes).

Die GRÜNEN in Hessen machen sich dafür stark, dass mit Abschluss der neunten Klasse auf einem Gymnasium die mittlere Reife erworben werden kann. Die CDU/FDP-Landesregierung scheint hier jedoch leider keinen Handlungsbedarf zu sehen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat dies in ihrem Antrag - Ein Jahr Kultusministerin Henzler - ein verlorenes Jahr für Hessens Schulen? (Drucksache 18/1943, www.hessischer-landtag.de) erneut thematisiert. Es ist an dieser Stelle wichtig, dass die Eltern Druck auf die Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes an dieser Stelle ausüben.

Was die Frage des Abschlusses nach der 9. Jahrgangsstufe an Gymnasien betrifft, kommt die Handhabung auf den konkreten Fall an und kann nicht pauschal beantwortet werden. Dieses Thema ist in § 39 des Schulgesetzes geregelt. Ein kleiner Tipp: Das Bürgerbüro des Hessischen Kultusministeriums ist seit Ende Januar unter der Nummer 0611/3682368 erreichbar.

Die Einführung des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) ist in den entsprechenden Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt worden. Auch andere Länder haben in der Mittelstufe gekürzt, wobei kein Land G8 so schlecht eingeführt hat wie Hessen. Kultusministerin Henzler von der FDP hat auch nach über einem Jahr Amtszeit noch nichts unternommen, um die von ihr versprochenen Änderungen am G8 auf den Weg zu bringen. Es kam bisher zu keiner Entschlackung der Lehrpläne und auch die für das kommende Schuljahr angekündigten Bildungsstandards wurden verschoben.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn

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