Frage an Wolfgang Strengmann-Kuhn von Klemens B. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Strengmann-Kuhn,
auf Grundlage meiner Erfahrung, dass Deutschland im Bildungswesen einem Flickenteppich gleicht, habe ich an Sie folgende Fragen.
Wie stehen Sie zu:
1) einem bundeseinheitlichem, eingliedgrigem Schulsystem,
2) gemeinsamen Lernen bis zur 8-ten Klasse,
3) Ganztagsschulen,
4) einer kostenfreien Erstausbildung (incl. Kindergarten),
5) und zwecks Finanzierung zur „Umwidmung“ des Solidaritätszuschlags in einen Bildungszuschlag?
Mit freundlichen Grüssen
Klemens Bialas
Sehr geehrter Herr Bialas,
vielen Dank für die Fragen, die ich in aller Kürze beantworten kann.
Wie stehen Sie zu:
1) einem bundeseinheitlichem, eingliedgrigem Schulsystem?
Finde ich richtig. Vorausgesetzt, Sie meinen mit "einheitlichem" Schulsystem gemeinsame Lehrpläne, Schulbücher und ähnliche Rahmenbedingungen, die für alle Bundesländer gleich sind. Bei der Umsetzung wünsche ich mir durchaus mehr Autonomie und Freiheiten der einzelnen Schulen.
2) gemeinsamen Lernen bis zur 8-ten Klasse,
Ich bin für gemeinsames Lernen bis zur 10ten Klasse. Dazu ist es notwendig, dass individuell auf die Stärken und Schwächen der einzelnen Schülerinnen und Schüler eingegangen wird. Dazu brauchen wir insbesondere
3) Ganztagsschulen,
mit einem echten Ganztagsschulkonzept. Dazu gehört ein kostenloses, gesundes Mittagessen, aber auch eine freiere Zeitgestaltung, um den Schülerinnen und Schülern Freiräume zu schaffen.
4) einer kostenfreien Erstausbildung (incl. Kindergarten),
Finde ich ebenfalls richtig. Ich bin sogar für eine Kindergartenpflicht ab dem dritten Lebensjahr. Auch hier ist die Qualität der Kindergärten von wichtiger Bedeutung, und auch die Kindergärten müssen ein kostenloses und gesundes Mittagessen bieten. Als Einstieg sollte der Kindergartenbesuch zumindest für geringe und mittlere Einkommen kostenlos sein. Ich habe da eine gewisse Sympathie für Betreuungsgutscheine, die aber richtig ausgestaltet sein müssen, da sie auch negative Anreizwirkungen haben können.
5) und zwecks Finanzierung zur "Umwidmung" des Solidaritätszuschlags in einen Bildungszuschlag?
Finde ich richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strengmann-Kuhn