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Frage von Jürgen S. •

Frage an Wolfgang Rose von Jürgen S. bezüglich Staat und Verwaltung

Lieber Wolfgang Rose,

ich schreibe auch als SPD-Mitglied und als Beschäftigter in der Hamburger ARGE SGB II. In Zusammenhang mit der Agenda 2010 hat ver.di immer einen Spagat gemacht zwischen Ablehnung Hartz IV und der Vertretung der Beschäftigten. Wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts kommt hier auf ver.di und die SPD Hamburg eine Richtungsentscheidung zu.
Auf Bundesebene haben Olaf Scholz als Arbeitsminister (Link zur Presseerklärung: www.bmas.de/coremedia/generator/23012/2007__12__20__bverfg__entscheid.html , Andrea Nahles als stellv. Bundesvorsitzende (Pressemitt. 1050 SPD-BT-Fraktion v, 20.12.2007) und Ludwig Stiegler als stellv. Vorsitzender der BT-Fraktion (Pressemitt. 1054 SPD-BT-Fraktion vom 20.12.2007) ziemlich gleichlautend auf das Urteil des Verfassungsgerichts vom 20.12.2007 zur Nichtvereinbarkeit der Organisationsform "Arbeitsgemeinschaft" für das SGB II (Hartz IV) mit dem Grundgesetz reagiert. Alle drei bevorzugen eine Lösung mit starkem Übergewicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. das Modell der getrennten Trägerschaft (wobei auch der Hauptanteil bei der BA läge). In Hamburg sind ca. 700 städtischen Mitarbeiter/innen in der ARGE (SOLL-Zahl 756 FHH-Stellen, siehe Drs. 18/5347 HH Bürgerschaft) beschäftigt. Bei einer Bundeslösung würden diese ein Unterbringungsproblem darstellen, bei getrennter Trägerschaft wären immer noch fast 500 Mitarbeiter/innen "über" (siehe ARGE-Vertrag). Meine Fragen:
Welche Organisationsform des SGB II würde ver.di und ein SPD geführter Senat im Bundesrat unterstützen?
Was würde ein SPD geführter Senat mit dem Mitarbeiterüberhang machen und wie sollte die Personallücke bei der BA aufgefüllt werden? Wie stehst Du zur zwangsweisen Umsetzung städt. Mitarbeiter/innen zur BA? Wie schätzt Du die getrennte Trägerschaft vor dem Anspruch "Leistung aus einer Hand", "Bürgerfreundlichkeit" und "Vermeidung von Doppelarbeit" ein?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schlenker

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Antwort von
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Lieber Jürgen Schlenker,

inzwischen gibt es einen ersten Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums zur Lösung des Problems. Leitlinie ist dabei, dass sich an der Organisation insgesamt möglichst wenig ändert. Die Jobcenter sollen wie bisher erhalten bleiben, allerdings als "kooperative Jobcenter". Die Basis der Zusammenarbeit ist dann nicht mehr ein Bundesgesetz, sondern ein "freiwilliger Vertrag" zwischen der jeweiligen Kommune und der Bundesagentur. Um der vom Verfassungsgericht geforderten Trennung der Aufgaben nachzukommen, hat Olaf Scholz angeboten, die entsprechenden kommunalen Beschäftigen in den Jobcentern auf die Gehaltslisten des Bundes zu übernehmen. Nähere Infos zu diesem Vorschlag, der bisher ausdrücklich ein Diskussionsvorschlag ist, findest Du unter http://www.bmas.de/coremedia/generator/24444/2008__02__14__kooperative__jobcenter.html
Der ver.di-Bundesvorstand hat diesem Vorschlag grundsätzlich zugestimmt. Dem schließe ich mich an, sage jedoch ausdrücklich, dass ich mich noch nicht endgültig dazu positionieren kann; dazu brauche ich genauere Infos und mehr Zeit für eine eingehende Beschäftigung. Grundsätzlich geht es meines Erachtens darum eine möglichst gute Betreuung und Beratung der Hilfeberechtigten genauso sicherzustellen wie einigermaßen erträgliche Arbeitsbedingungen der in den Jobcentern Beschäftigten. Dazu werde ich nach der Wahl auch gerne auf Deine Expertise zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Rose