Frage an Wolfgang Rose von Joachim S.
Berufliche Bildung
Sehr geehrter Herr Rose,
angeschrieben habe ich Sie zu den Möglichkeiten der Mitglieder im HIBB-Kuratorium. Leider habe ich von Ihnen noch keine Reaktion erhalten.
Warum wird die bundesweite Besonderheit des FHH-HIBB und dessen Aufsichtsorgan, dem HIBB-Kuratorium. nicht zum Vorantreiben der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung stärker genutzt? In grundsätzlichen bildungsrelevanten Fragen könnte das HIBB-Kuratorium entsprechend "anweisen" (Gegensatz zu "Berichten")
Gerne höre ich von Ihnen.
Sehr geehrter Herr S.,
das Kuratorium des HIBB hat nach § 85d des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) weitreiche Kompetenzen gerade auch in grundsätzlichen bildungspolitischen Fragen: Es beschließt über berufsbildungspolitische Schwerpunkte, curriculare Rahmenbedingungen, Vorschläge zur Verteilung des Globalhaushalts und Vorschläge zur Ernennung von Schulleitungen. Darüber hinaus berät es die Geschäftsführung in sämtlichen Angelegenheiten der beruflichen Bildung. Die Geschäftsführung ist ihm gegenüber berichtspflichtig. Eine Weisungskompetenz des Kuratoriums gegenüber der Geschäftsführung besteht jedoch nicht. Die Geschäftsführung des HIBB untersteht der Behördenleitung der zuständigen, übergeordneten Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Die BSB schließt mit dem HIBB eine Ziel- und Leistungsvereinbarung. Die Geschäftsführung agiert in diesem Rahmen operativ eigenverantwortlich.
Die von Ihnen gewünschte "Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung" - was auch immer Sie damit genau meinen - ist eine grundsätzliche bildungspolitische Frage, die im Kuratorium des HIBB sicherlich erörtert werden könnte. Verbindliche Entscheidungen über grundlegende bildungspolitische Fragen werden aber von den Parlamenten in Form von Gesetzen getroffen, hier vor allem im Berufsbildungsgesetz (BBiG) des Bundes und im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rose