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Frage von Detlef B. •

Frage an Wolfgang Rose von Detlef B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Kollege Wolfgang Rose

zum Thema Zwangsverrentung jetzt Neu ab 63 Jahren (gilt ja nur für Pers., welche mindestens 48 Monate vorher gearbeitet habe), welche Auswirkungen wird das auf benachteiligte behinderte Menschen haben? Ist das Hamburger Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen ausreichend?
Ist das mit der SPD etwas besserers zu machen?
Indirekt hatten wir in vielen Positionen eine Große Koalition .?

Für eine Antwort wäre ich Dankbar

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Antwort von
SPD

Lieber Kollege Detlev Baade,

der Kompromiss der Bundesregierung zur so genannten Zwangsverrentung - die von den DGB-Gewerkschaften ja generell abgelehnt wird - betrifft behinderte Menschen einerseits überproportional, da sie überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Andererseits wird die neue Regelung im Konkreten für hilfebedürftige Schwerbehinderte eher positive Auswirkungen haben: Von der Festlegung des Mindestalters auf das vollendete 63.
Lebensjahr profitieren - im Vergleich zu einer ersatzlosen Beendigung der noch bis Jahresende geltenden Regelung - u.a. Schwerbehinderte, die die Zugangsvoraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen, der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1949, deren ALG-II-Anspruch nach 2007 entsteht, sowie Schwerbehinderte der Geburtsjahrgänge nach 1949. Bis zum Beginn der Anhebung des für die Abschlagsbemessung maßgeblichen Referenzalters von 63 Jahre auf perspektivisch 65 Jahre können sie bis einschließlich Geburtsjahrgang 1951 mit vollendetem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in die vorgezogene Altersrente wechseln. Für später geborene Schwerbehinderte steigt der Abschlag bei Rentenzugang mit 63 Jahren dann auf maximal 7,2% ab Geburtsjahrgang 1964.

Das Hamburger Gleichstellungsgesetz wurde im Jahr 2005 gemeinsam von CDU und SPD bei Enthaltung der GAL beschlossen. Die SPD-Fraktion hatte damals nach mehrmonatigen Verhandlungen mit der CDU einige erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Senatsentwurf durchsetzen können, u.a. das Verbandsklagerecht, die Einrichtung eines Landesbehindertenbeirates, der nicht in Konkurrenz zur bestehen Landesarbeitsgemeinschaft besteht, sowie eine verbindliche Berichterstattung im Zwei-Jahres-Rhythmus durch diesen Beirat, wobei in den Berichten auch eventuelle Minderheitenvoten mit veröffentlicht werden, also keine Kritik unter den Tisch fällt. Zusätzlich wurde damals vereinbart, dass es nach ca. 3 Jahren eine umfassende Evaluation des Gesetzes geben solle, die also dieses Jahr ansteht. In diesem Rahmen werden wir sicherlich versuchen, weitere Verbesserungen durchzusetzen, die damals noch am Widerstand der CDU scheiterten. Unabhängig von diesem Gesetz werden wir die massive Kürzung des Blindengeldes zurücknehmen, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt durch ein besonderes Programm vorantreiben, möglichst viele Kinder mit Behinderungen in die Regelschulen integrieren, den Personennahverkehr schneller als bisher barrierefrei machen und die Barrierefreiheit auch in den Medien, v.a. beim NDR, weiter vorantreiben.

Ist Deine Bemerkung zur "indirekten großen Koalition" eine Frage oder eine Feststellung? Eine solche indirekte große Koalition hatten wir bei manchen Themen auf Bundesebene in den letzten Jahren der rot-grünen Bundesregierung.
Zum Teil war dies aufgrund der unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat schlicht zwangsläufig. Da, wo es aus meiner Sicht falsch und überflüssig war, wie bei Hartz IV, habe ich es immer kritisiert. In Hamburg jedoch konnte und kann von großer Koalition keine Rede sein. In der Ablehnung der unsozialen Spar- und Privatisierungspolitik des CDU-Senats waren und sind sich SPD und Gewerkschaften einig. Die SPD hat sich in ihrem Wahlprogramm sehr klar und konkret darauf festgelegt, diese Politik zu beenden und einen anderen, sozialen und solidarischen Kurs einzuschlagen.
Und - anders als andere Kräfte - stehen wir auch dafür ein, ihn tatsächlich umzusetzen.

Wolfgang Rose