Frage an Wolfgang May von August W.
Sehr geehrter Abgeordneter,
wie ist Ihre Meinung zur Durchsetzung der Straßenausbaubeiträge entsprechend dem Kommunalabgabengesetz durch Ersatzvornahme, wenn es die kommunalen Gebietskörperschaften nicht beschließen wollen?
Mit freundlichen Grüßen
A. Wilhelm
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
hiermit möchte ich konkreter auf ihre Frage eingehen. Ich gehe davon aus, dass sie über den Sachverhalt der Ersatzvornahme nach Kommunalabgabengesetz informiert sind und vermute, dass der Hintergrund ihrer Frage die Stadt Schleusingen betrifft, die meines Wissens noch keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen hat. Das Land Thüringen könnte nun zur Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes zwischen den Thüringer Kommunen die Stadt Schleusingen über die Kommunalaufsicht im Landratsamt Hildburghausen zwingen, Straßenausbaubeiträge zu erheben, auch wenn das aus Sicht der Kommune aus finanziellen Gründen nicht notwendig erscheint. Nach Rücksprache mit dem Landtagsabeordneten der Partei DIE LINKE., Tilo Kummer, hat die Fraktion der LINKEN im Thüringer Landtag bererits mehrfach eine Gesetzesänderung beantragt, die immer wieder abgelehnt wurde. Danach wollten die Abgeordneten der LINKEN es den Kommunen überlassen, ob diese Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht (Freiwilligkeitsprinzip). Die Abgeordneten und das "Kommunalpolitische Forum" setzen sich weiter für eine Erneuerung des Kommunalabgabengesetzes ein vor allem unter dem Aspekt der sozialen Veträglichkeit. Wir wollen eine stille Enteignung von einkommensschwachen Hausbesitzern verhindern und den Kommunen Entscheidungsfreiheit garantieren. Sollten Sie noch ausführlichere Antworten wünschen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Wolfgang May, Kandidat der Partei DIE LINKE im Wahlkreis 20 für
den Thüringer Landtag