Frage an Wolfgang Maurer von Paola O. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Herr Maurer,
wie sehen Sie die Situation mit den Leihfirmen? Wie würden Sie diese Firmen bezeichnen?
Das Problem sind nicht die AÜF, sondern die Zwischenschaltung von Subunternehmern. Ich möchte das an einem Beispiel erläutern: Ein Automobilkonzern möchte sich auf das Kerngeschäft konzentrieren und meint, aus Kostengründen - zur Gewinnmaximierung - bestimmte Teile auszugliedern. Es entschließt sich, die Logistik des Wareneinkaufs auszugliedern. Damit verlagert der Konzern auf mehrere Subunternehmer, die dann das volle Risiko (Urlaub, Krankheit) der Mitarbeiter, Gefahren auf der Straße, Lagerhaltungskosten etc. Die Subunternehmer teilen sich auf in Speditionen, Lagerumschlag, Disposition, Abstimmung mit Lieferanten; und wieder ist ein Kettenglied dazwischen geschaltet. Das drückt mit jedem Subunternehmerauftrag den Arbeitslohn, sodass nur noch Zeitarbeit möglich ist, denn Leiharbeitnehmer müssen z. B. nach 2 Jahren gleicher Tätigkeit übernommen werden (Tarifvertrag). Also wird eine Leiharbeitsfirma eingeschaltet, die dafür sorgt, dass diese sozialen Gesichtspunkte nicht greifen, es wird der erste LA mit dem nächsten ausgetauscht, sodass der Schutz umgangen ist. Durch die Hintereinanderschaltung von Aufträgen, meist Werkverträgen, kann beim Leiharbeitnehmer nicht mehr viel übrig bleiben, einerseits im Lohngefüge, andererseits im Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses. Und da helfen leider die Mindestlöhne auch nichts; denn dann lässt sich die Praxis wieder andere Modelle einfallen (Dienstverträge z. B. oder .....). Das System muss sich ändern. Die gewinnorientierten AGs müssen lernen, humanitäre Verantwortung zu übernehmen. Die Ziele müssen sich ändern, es ist das Humankapital, die Umwelt und die Menschlichkeit (Zusammenleben) zu erstreben. Dann klappt es wieder. Die Schweiz macht es im wesentlichen vor.
Gruß W. Maurer