Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
Die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung legen nahe, dass nicht alle Anzeigenerstatter lautere Motive haben.