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Wolfgang Kreissl-Doerfler
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Frage von Michael S. •

Frage an Wolfgang Kreissl-Doerfler von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich habe gerade gesehen dass Sie dieser Verordnung auch zugestimmt hatten. Da dies ja auch in nationales Recht umgesetzt wird ist es wieder aktuell. Meiner Meinung nach wurde von vielen Abgeordneten polemisch (auf Grund von Anschlägen) zugestimmt ohne zu bedenken dass diese Speicherung durch ganz einfache technische Mittel (VPN Zugriff auf Server im nicht EU Ausland, Tor Netzwerke, eigene Mailserver wo nichts gespeichert wird) umgangen werden kann die natürlich jeder "böse Bube" auch nutzen wird. Somit wird diese Verordnung nur ein Kostentreiber und kann den eigentlichen Sinn nicht erfüllen. Im Gegenteil man erweckt den Eindruck einer vermeintlichen Sicherheit.
Mich würde interessieren ob den Abgeordneten und auch Ihnen aufgezeigt wurde wie leicht man diese Speicherung "umgehen" kann und ob Sie dann gestimmt hätten wenn Ihnen dies bewusst gewesen wäre.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Das Europäische Parlament hatte die Richtlinie im Jahr 2005 mit 378 zu 197 Stimmen angenommen, auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten. Schon damals wurde auch über die technische Umsetzbarkeit und über Möglichkeiten der Umgehung diskutiert. Daher besagt die Richtlinie in Artikel 14 Absatz 1, dass spätestens am 15. September 2010 eine Bewertung der Anwendung dieser Richtlinie vorgelegt werden muss. Dabei soll auch festgestellt werden, ob die Bestimmungen (unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Technologie der elektronischen Kommunikation) gegebenenfalls geändert werden müssen.

Die für diese Überprüfung eingerichtete Expertengruppe besteht aus Vertretern von Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten, von Branchenverbänden der Kommunikationsindustrie und von Datenschutzbehörden. Außerdem sind der Europäische Datenschutzbeauftragte und zwei Vertreter des Europäischen Parlaments Mitglieder der Gruppe. Sie dient als Plattform für Diskussionen und den Austausch von Erfahrungen. Dabei werden auch die von Ihnen angesprochenen Möglichkeiten zur Umgehung der Speicherung besprochen, und die Frage wie man hier Abhilfe schaffen kann.

Unabhängig vom Ergebnis dieser Überprüfung wird es für Computer-Experten vermutlich immer Mittel und Wege geben, durch technisches Know-How eine Speicherung von Daten zu umgehen. Dies kann aber nicht bedeuten, dass wir von Vornherein untätig bleiben sollten. Wir wollen vielmehr alles tun, damit schwere Straftaten leichter aufgeklärt werden können, ohne dabei den Datenschutz zu vernachlässigen. Als "Kostentreiber" empfinde ich die Richtlinie daher nicht.

Zur Thematik der Vorratsdatenspeicherung möchte ich Sie auch auf die abgeordnetenwatch-Anfrage vom 15.11.2007 und meine Antwort darauf verweisen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kreissl-Dörfler