Frage an Wolfgang Kreissl-Doerfler von Hasko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kreissl-Doerfler
ich wende mich an Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises und insbesondere als Mitglied des Ausschusses for Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
Ihnen wird nicht entgangen sein, dass die Entscheidung des EU-Parlaments zu den so genannten Internetsperren auf gemischtes Echo gestoßen ist. Einerseits wurden gewisse Beschränkungen der "Three Strikes"-Regel sehr wohl wahrgenommen und begrüßt, andererseits scheint es nach wie vor so zu sein, dass ein Dritter allein durch bloße Unterstellung einer Copyright-Verletzung eine Internetsperre veranlassen kann.
Es ist kein Geheimnis, dass diese "Dritten" vor allem Vertreter der Medienindustrie sind, zumindest soweit es sich überhaupt um legitime Interessenvertreter und nicht um Trittbrettfahrer handelt. Der Medienindustrie werden hier Mittel in die Hand gegeben, ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen, die andere Industrien nicht zur Verfügung haben. Man stelle sich vor, ein Automobilhersteller könnte das Zündschloss Ihres Wagens austauschen, weil er unterstellt, Sie ließen zu oft andere in Ihrem Auto mitfahren! Das geht selbstverständlich nicht. Selbstverständlich? Die verbreitete Befürchtung ist, dass für den Internet-Zugang in Zukunft solche Regeln gelten sollen.
Meines Erachtens stellen solche Perspektiven die bürgerlichen Freiheiten in Frage, zumal das Internet mittlerweile einen hohen Stellenwert in der Ausübung bürgerlicher Rechte einnimmt. Nehmen Sie diese Plattform zum Beispiel. Darf mir (oder Ihnen!) der Zugang dazu ohne richterlichen Beschluss entzogen werden? Betrifft dies nicht Fragen der Grundrechte nach politischer Betätigung?
Gerne würde ich Ihre Meinung zu diesen Punkten erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Hasko Heinecke