Wolfgang Knack
CDU
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Frage von Detlev D. •

Frage an Wolfgang Knack von Detlev D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Hr. Knack,
im Rahmen des Schallschutzprogramms baut der BBI Schalldämmlüfter in Räume ein, die reine Zuluftanlagen sind. Reine Zuluftanlagen pressen von aussen kalte Luft in den Raum und verdrängen die zuvor erwärmte Luft (Heizung oder Ofen), ohne dabei die Abluftführung zu beachten. Hierbei entstehen bis zu 90% höhere Heizkosten, es kann aber auch sein, dass die Raumfeuchtigkeit nicht abgeführt wird. Reine Zuluftanlagen erfüllen weder die Anforderungen der DIN 1946-6 noch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012. Die Vorgaben gemäß DIN 1946-6 und der Energieeinsparverordnung erfüllen Zuluft-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung, sie sind aber teurer.
Warum müssen die Lärmgeschädigten auch noch bis zu 90% höhere Heizkosten und die laufenden Energiekosten für den Lüfter bezahlen?

Mit freundlichen Grüssen
Detering

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Detering:

vielen Dank für Ihre Fragen. Hier meine Antworten:

Für mich ist im Zusammenhang mit der Errichtung des Flughafens der Schutz der Bürgerinnen und Bürger Treptow-Köpenicks vor Lärm- und Umweltbelastungen die vordringlichste Aufgabe.
Ihre Argumentation von bis zu 90 Prozent höheren Heizkosten durch den Einbau von Schallschutzlüftern erschließt sich mir nicht.
Wenn ich im Winter zum Lüften der Räume die Fenster öffne, drehe ich vorher die Heizung herunter und nach dem Schließen der Fenster muss die kalte Luft wieder erwärmt werden. Genauso verhält es sich beim Einsatz von Lüftern; ich mache sie an, wenn ich lüften will und wieder aus, wenn nicht gelüftet werden soll. Worin unterscheiden sich die beiden Arten der Lüftung, ich sehe keinen Unterschied.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Knack