Frage an Wolfgang Jüttner von Jens Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Jüttner!
Noch eine abschließende Frage auf Ihre Antwort vom 21.01.2008 zu den staatlichen Aufgaben. Wie steht Ihre Partei zum Rettungsdienst? Sieht sie die Aufgaben des Rettungsdienstes als staatliche Aufgaben an, oder wird der aktuelle Kurs, unterstützt vom neuen Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz, "mehr Ehrenamt" und "Dumpinglöhne" durch Ihre Partei fortgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Zöllner
Sehr geehrter Herr Zöllner,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Rettungsdienst ist und bleibt eine staatliche Aufgabe. Allerdings sind die ehrenamtlich Tätigen als Ergänzung des hauptamtlichen Rettungsdienstes unverzichtbar. Schon jetzt reichen bei Großschadenslagen bzw. beim Massenunfall verletzter oder erkrankter Personen die Kapazitäten des regulären hauptamtlichen Rettungsdienstes nicht aus.
Deshalb hatte die SPD in den Beratungen zum Rettungsdienstgesetz gefordert, dass die Vorhaltekosten für diese Reserven im Rettungsdienstgesetz geregelt werden.
Dumpinglöhne lehne ich - wie Sie aus meiner Mindestlohninititive erkennen können - ganz entschieden ab.
Mit freundlichem Gruß, Wolfgang Jüttner