Frage an Wolfgang Gunkel von Alexander E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort - und für den Humor, den Sie zeigen. Gerade in der aktuell in vielerlei Hinsicht angespannten Lage empfinde ich das als positiv.
Leider ist meine Frage als solche nicht beantwortet.
Um es zu verdeutlichen: Meine Frage richtet sich NICHT auf den Bereich ERLAUBNISPFLICHTIGER Waffen!
Sie haben gefordert, die Lagerung "aller Waffen, die in der Lage sind Menschen zu schädigen" in Privathaushalten zu verbieten.
Dazu zählen eben weit mehr ERLAUBNISFREIE als erlaubnispflichtige Waffen und zahlreiche Gegenstände, die konstruktionsgemäss zur Schädigung von Menschen vorgesehen sind.
Abgesehen von der rechtlichen Schwierigkeit der Gestaltung eines solchen Verbotes - die mich auch interessieren würde! - ist mir völlig unklar, wie Sie Ihre Planungsüberlegungen, so Sie dafür eine Mehrheit erhalten würden, denn KONKRET UMSETZEN WOLLTEN.
Auf diese Planungsüberlegungen zur konkreten Umsetzung bezieht sich meine Frage.
Sicher haben Sie als berufserfahrener Polizist bzw. Führungskraft im polizeilichen Bereich hier schon praxisorientierte Überlegungen angestellt.
Genau diese würden mich sehr interessieren.
Für eine Auskunft in Bezug hierauf würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank !
Mit "unzivilisierten" Grüssen (da Waffenbesitzer)
Sehr geehrter Herr Eisnecker,
es ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen: In allen Antworten der vergangenen Tage auf dieser Plattform habe ich deutlich gemacht, dass es mir um ein Verbot der Lagerung von genehmigungspflichtigen Schusswaffen in Privathaushalten geht.
Der Versuch der Verkomplizierung eines recht einleuchtenden Sachverhaltes hat meist nur das Ziel zu verwirren. Und das geht meistens nach hinten los (In der Schützensprache gesprochen!).
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel