Frage an Wolfgang Gunkel von Hein H. bezüglich Recht
Guten Tag,
es ist dieser Tage viel die Rede von Verschärfung aller möglichen Asylregeln.
Und es wird viel davon gesprochen, kriminelle bzw. straffällige Ausländer schneller abschieben zu können. Viel gesprochen. Wird denn auch viel gemacht ?
Konkret:
a. was ist mit dem Mensch passiert, der Brand gelegt hat im Wohnheim in Alberoda ( http://www.freiepresse.de/LOKALES/ERZGEBIRGE/AUE/Feuer-im-Fluechtlingsheim-in-Aue-artikel9286925.php ) ? Wurde dieser Mann bestraft / ausgewiesen / abgeschoben ? Musste er für den angerichteten Schaden aufkommen ?
b. was ist mit den Leuten passiert, die im Sommer 2015 in Suhl das Wohnheim verwüstet haben ( http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/viele-fluechtlinge-nach-krawallen-in-suhl-verhaftet-13829436.html ) ? Die dabei das Zimmer vom Wachdienst zerstört haben und die Polizisten vor Ort massiv bedroht haben. Bei diesem Fall wurden alleine für 130.000 Euro Polizeiautos beschädigt und teilweise zerstört mit eingeschlagenen Scheiben etc. Die Polizisten mußten, um ihr Leben zu bewahren, flüchten. Wurde die ermittelten Täter bestraft / ausgewiesen / abgeschoben ? Mussten sie für den angerichteten Schaden aufkommen ?
c. im Herbst 2015 wurde ein kleiner Junge im Heim in Schneeberg von Mann in den Keller gelockt und dort sexuell mißbraucht ( http://www.wochenendspiegel.de/sexueller-uebergriff-auf-kind-in-asylbewerberheim-schneeberg/ ). Wurde dieser Mann bestraft / ausgewiesen / abgeschoben ? Musste er für den angerichteten Schaden aufkommen ? Wurde er finanziell zur Verantwortung gezogen, um die erforderlichen Hilfen für den kleinen Jungen (therapeutische Betreuung seines Traumas etc.) zu bezahlen ?
Es wird immer ziemlich abstrakt geredet.
Hier geht es um 3 konkrete Fälle.
Können Sie dazu Stellung nehmen ?
Sehr geehrter Herr Horstler,
zu aktuellen Ermittlungsverfahren der Polizei kann ich keine Stellung nehmen, da ich über keine weiteren Informationen verfüge.
Tatsächlich wurde vom Deutschen Bundestag vor wenigen Wochen das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern beschlossen. Asylbewerber, die Straftaten begehen, kann leichter als bisher die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden. Die gesetzliche Schwelle dafür wurde bereits zum 1. Januar 2016 so abgesenkt, dass ausländische Straftäter schon ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ausgewiesen werden können. Jetzt ist auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe eine Ausweisung prinzipiell möglich– egal ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und wie lange sie ist. Allerdings erfolgt stets eine Einzelfallabwägung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB