Frage an Wolfgang Gunkel von Jörg R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
der Amoklauf eines 17-jährigen in Winnenden hat uns alle zutiefst erschüttert. Nach dem ersten Entsetzen ist es verständlich, dass das Volk nach einfachen Lösungen ruft. Sie als Politiker sind diesem Ruf gefolgt und haben ein totales (Schuß-)Waffenverbot für Privatpersonen gefordert.
Nun wurden bei sämtlichen Amokläufen i.d.R. moderne, großkalibrige und mehrschüssige Kurzwaffen verwendet.
Abgesehen davon, dass ich persönlich nach der Devise "wo ein Wille da ein Weg" Ihren Lösungsvorschlag nur als ein Placebo betrachte, möchte ich Sie um Präzisierung bitten:
Bislang gab es im deutschen Waffenrecht die Unterscheidung in erwerbscheinpflichtige und erwerbscheinfreie ("ab 18") "Schuß-" Waffen.
Zu diesen erwerbscheinfreien Waffen zählen z. B. Pfeil und Bogen, Luftgewehre, Armbrüste, einschüssige historische Vorderlader (für die es ohne Sprengstoffschein keine Munition zu kaufen gibt), Blankwaffen (Schwerter, Bajonette etc.), Schreckschußwaffen.
Beziehen Sie daher Ihre Forderung ausschließlich auf die Kategorie der erwerbscheinpflichtigen Waffen oder schließen Sie die bislang "freien" Waffen hier mit ein? (Bitte, wo sehen Sie die "Grenze"?)
Ist es Ihnen bewußt, dass dadurch der bisher völlig gesetzestreue Bürger, der historische Vorderlader sammelt, oder mit seinem Luftgewehr im Keller schießt, von heute auf morgen zum Verbrecher wird, wenn er seine deliktunrelevanten Waffen nicht abgeben will oder sich in einen Verein pressen lässt?
Vielleicht können Sie sich mit Ihren Forderungen durchsetzen, findige Jugendliche werden immer einen Weg finden, wie sie ein Massaker anrichten können - sei es mit Chemikalien, Samurai-Schwertern oder Sonstwas. Werden wir nach jedem Vorfall auf ein Stück mehr Freiheit verzichten müssen?
Für Ihre Antwort vorab herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reisenweber
Sehr geehrter Herr Reisenweber,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Meine Forderung sieht vor, die Aufbewahrung von Schusswaffen für Privatpersonen nur in den Vereinshäusern unter zu definierenden Sicherheitsstandards zu ermöglichen, die Lagerung im Haushalt also zu untersagen. Meine Forderung umfasst alle Waffen, die in der Lage sind Menschen zu schädigen. Auch für Sammler ohne Bezug zu einem Schießsport ist der Besitz von funktionstüchtigen Schusswaffen zu verhindern.
Natürlich behebt eine Änderung des Waffengesetzes nicht die sozialen und gesellschaftlichen Ursachen von Gewalttaten wie dem Amoklauf von Winnenden. Aber die menschliche Logik besagt: Die Verfügbarkeit einer Schusswaffe ermöglicht ihren Einsatz. Keine Schusswaffe - kein Schuss. Aus meiner Sicht gibt es keine vernünftige politische Begründung für die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Weder will ich das Sportschießen untersagen noch die Grundrechte einschränken, noch irgendjemanden zum Verbrecher stempeln. Mir geht es schlicht und einfach um die Tatsache, dass wir ohne viel Aufwand die Lagerung von Schusswaffen in Privaträumen verhindern können.
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Gunkel