Frage an Wolfgang Gunkel von Michael A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
in einer früheren Antwort schreiben Sie, eine private Lagerung von Schusswaffen und Munition sei ihrer Meinung nach aus Sicherheitsgründen nicht tragbar. Sie gehen offensichtlich davon aus, dass ein erschwerter Zugriff auf Schusswaffen die Anzahl der Tötungsdelikte senken würde. Ein Blick in die Statistik zeigt nun, dass der Anteil der legalen und illegalen Schusswaffen als Tatmittel bei Tötungsdelikten nur bei etwa 10% liegt. Selbst im günstigsten Fall wäre also der mit dieser Maßnahme zu erzielende Erfolg minimal.
Würden Sie unter diesen Voraussetzungen eine Initiative unterstützen, bei der die Lagerung von Foto- und Videokameras in privaten Haushalten verboten würde?
Begründung für diese Initiative:
In 100% der Fälle von Kinderpornografie werden Foto- oder Videokameras als Tatwerkzeug eingesetzt. Wenn man also davon ausgeht, dass der erschwerte Zugriff auf das Tatwerkzeug die Tat selbst verhindert, so müsst durch ein Verbot von Foto- und Videokameras der Tatbestand der Kinderpornografie nahezu komplett verschwinden. Das Verbot von Foto- und Videokameras in Privatbesitz wäre demnach ein Quick Win für die Verbrechensbekämpfung und die Politik. Die Tatsache, dass von diesem Verbot eine große Anzahl von Bundesbürgern betroffen wäre darf im Interesse der Gleichbehandlung und im Sinne unsere Kinder keine Rolle spielen!
Daher möchte ich meine Frag wiederholen:
Würden Sie auch eine solche Initiative unterstüzten?
Sehr geehrter Herr Altmaier,
Ihr Vergleich ist so absurd, dass ich nicht weiter darauf eingehen werde. Nur soviel: Schusswaffen sind ihrer Form nach Zerstörungsinstrumente.
Das unterscheidet sie von Gebrauchsgegenständen, die man auch als Waffen benutzen kann.
Ich bitte Sie bei allem Verständnis für Partikularinteressen von solch unsinnigen Vergleichen Abstand zu nehmen.