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Wolfgang Gunkel
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Frage von Markus B. •

Frage an Wolfgang Gunkel von Markus B. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Gunkel,

wie ihnen vieleicht bekannt ist, gibt es in der Stellenstruktur der BPOL in der Zukunft einige Probleme, da die Planstellenobergrenzen im mittleren Dienst erreicht worden sind. Aus diesem Grund wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu kommen, das Polizeibeamte des mittleren Dienstes nicht die Möglichkeit haben das Endamt zu erreichen. Sprich - sie werden als A 8 in Pension gehen müssen.
Es ist seitens des BMI beabsichtigt bis zum Jahr 2013 die Planstellenstruktur der BPOL bis zu einem Quotienten von 40 Prozent im gD zu verändern.
Der vereinfachte Praxisaufstieg (für 45 jährige PHM A9 - mind. 4 Jahrs im Statusamt) stellt für viele lebensältere PVB keine Hilfe dar, da sie einfach die Vorraussetzungen nie erfüllen werden um diesen für sich zu nutzen.
Jetzt die Frage:
Gibt es Bestrebungen, evtl. daß Laufbahnrecht in der BPOL zu ändern um diese 40 Prozent bis zum Jahr 2013 zu erreichen und wenn ja, wie sehen diese Vorstellungen aus?

m.f.G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angeführte Situation der erreichten Stellenplanobergrenzen in der Bundespolizei muss ich Ihnen bestätigen. Dadurch sind bereits in diesem Jahr deutlich weniger Beförderungen als in den Vorjahren vollzogen worden.

Dieses wird sich auch in den nächsten Jahren so fortsetzen, wenn das Bundesinnenministerium (BMI) sich nicht zu einer grundlegenden Änderung der Laufbahn- und Beförderungsstruktur entschließt.

Nach meiner Überzeugung wäre eine solche Veränderung des Laufbahnrechts sinnvoll. Das bisherige Attraktivitätsprogramm II ist deutlich ins Stocken gekommen. Das bis 2013 zu erreichende Ziel, 40% über diesen Weg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei aufzuschichten, kann nur noch gelingen, wenn wichtige Parameter grundlegend verändert werden. Hierzu gehört aus meiner Sicht ein prüfungsfreier Aufstieg von PHM und PHM/Z zu PK und POK. Über diesen Weg könnten die jährlichen Sollzahlen, die durch den bisher eingetretenen Verzug noch erhöht werden müssen, erfüllt werden. Dieses würde sich dann wie Sie sicherlich aus der Praxis selber wissen, auch auf eine Erhöhung der Beförderungsmöglichkeit im mittleren Polizeivollzugsdienst, und somit auf die Beförderung von POM zum PHM positiv auswirken.

Ich möchte an dieser Stelle auf das von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Fachverband Bundespolizei angestrebte "Laufbahnverlaufsmodell Bundespolizei" verweisen. Dieses garantiert bei wenigstens durchschnittlicher Leistung zeitlich gestaffelte kontinuierliche Beförderungsmöglichkeiten für alle Statusämter. Darüber hinaus wird bei kontinuierlicher Fortbildung ein grundsätzlicher Durchfluss vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bis ins Statusamt A 11 (PHK) gewährleistet.
Nach alledem gestehe ich Ihnen zu, dass die Beförderungssituation in der Bundespolizei nicht rosig ist, aber durchaus Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft vorhanden sind, die es möglich machen, den augenblicklichen "Polizeiobermeisterbauch" von etwa 10.000 Kolleginnen und Kollegen, deutlich abzubauen und im Vergleich zu den anderen Statusämtern zu relativieren.
Allerdings ist mir nicht bekannt, dass das BMI aktuell eine Änderung des Laufbahn- und Beförderungsrechts der Bundespolizei plant.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel