Frage an Wolfgang Gunkel von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
ich habe nochmals alle Ihre Ausführungen zum WaffG gelesen. Leider ist Ihrer Behauptung, dass Sie meine Fragen bereits mehrfach beantwortet haben, nicht richtig!
Zum Beispiel haben Sie die mehrfach gestellte Frage, warum Sie – bei gleicher Klingenlänge – ein Einhandmesser für gefährlicher halten als ein Springmesser, jedes Mal „überlesen“!
Wieso begründen Sie die „Sozialadäquanz“ damit, dass ein Handwerker oder Familienvater voraussichtlich nicht durch die Polizei kontrolliert wird? Müssen sich
diese Personen deshalb etwa nicht an das WaffG halten?
Welche „Gegenstände, die geeignet sind, Körperverletzungen jedweder Art herbeizuführen“ sollten Ihrer Meinung nach noch verboten werden? In meinem Büro sehe ich viele „potentielle Waffen“: Schere, Kugelschreiber und Autoschlüssel kann man als Stoßwaffen missbrauchen, mit PC-Maus und Telefon-Kabel könnte man jemanden erdrosseln und eine Kaffee-Tasse oder Glas-Flasche wird auch schnell zur scharfkantigen „Waffe“...
Wenn selbst ein Küchenmesser nach Ihrer Aussage zur „Hieb- und Stoßwaffe“ werden kann, welche Gegenstände sind dann noch „ungefährlich“? Warum darf man eine große (>30cm) Stabtaschenlampe aus Metall führen, während für einen Schlagstock aus Holz das Führungsverbot gilt?
Dürfen Sie nicht zugeben, dass das Führungsverbot der Einhandmesser völlig unlogisch und unklar ist oder warum weichen Sie entsprechenden Fragen immer wieder aus? Halten Sie das aktuelle WaffG für praxistauglich, wenn selbst ein halbes Jahr, nachdem die Gesetzesverschärfung in Kraft getreten ist, weder Politiker noch Polizisten Fragen hierzu einheitlich beantworten können? Wie können Sie dann vom Bürger verlangen, dass er das Gesetz richtig auslegt?
Ich bitte Sie nochmals, diese Fragen und meine Fragen vom 25.09.08 zu beantworten! Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, dann geben Sie dies wenigstens zu, anstatt fälschlicherweise zu behaupten, dass Sie die Fragen bereits beantwortet haben!
Mit freundlichen Grüßen
Holger Winter
Sehr geehrter Herr Winter,
ich habe Ihre Fragen aus meiner Sicht vollständig beantwortet. Wenn Sie anderer Meinung sind ist das Ihr gutes Recht, aber bitte nehmen Sie von weiteren Fragen in diesem Themenkomplex Abstand.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel