Frage an Wolfgang Gunkel von Holger W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gunkel,
ich kann Ihre Ausführungen zum Waffengesetz absolut nicht nachvollziehen.
Sie schreiben am 17.09., dass die Gesetzesverschärfung für die Polizei nur an „gefährlichen Orten“ bzw. bei „verdächtigen Personen“ relevant ist. Halten Sie dies für ein ausreichendes Argument, um konkrete Fragen zum alltäglichen Gebrauch nicht zu beantworten?
Muss sich der Handwerker oder Familienvater etwa nicht an das WaffG halten, weil er sich nicht an einem Kriminalitätsbrennpunkt aufhält? Es muss doch jedem Bürger bekannt sein, welche Gegenstände noch geführt werden dürfen und welche nicht! Wieso werfen Sie entsprechenden Fragestellern vor, dass diese „realitätsfern“ sind? Braucht man sich Ihrer Meinung nach nicht an das WaffG halten, nur weil man voraussichtlich nicht durch die Polizei kontrolliert wird?
Auch die Zielgruppe „gewaltbereite Jugendliche“ stammt doch nicht von den Bürgern, sondern wurde von den Politikern als Hauptargument für die Gesetzesverschärfung angebracht, da Einhandmesser angeblich hauptsächlich von Jugendlichen genutzt werden! War diese Behauptung etwa falsch?
Ihre Auffassung, dass alle „Gegenstände, die geeignet sind, Körperverletzungen jedweder Art herbeizuführen“ in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben ist wirklich absurd! Mit nahezu jedem alltäglichen Gegenstand kann man jemanden verletzen! Wo wollen Sie da eine eindeutige Grenze ziehen? Halten Sie die von Herrn Wachter aufgeführte Tatsache, dass für Schlagstöcke das Führungsverbot gilt, während große (>30cm) Taschenlampen weiter geführt werden dürfen, etwa für logisch?
Warum halten Sie ein Einhandmesser für gefährlicher als ein Springmesser? Wären nicht messbare Kriterien wie die Klingenlänge oder das Alter des Messer-Trägers eindeutiger als die Unterscheidung nach Messer-Arten mit unklaren Ausnahmetatbeständen?
Halten Sie das aktuelle Gesetz für praxistauglich, wenn weder die Politiker noch die Polizei konkrete Fragen hierzu beantworten können?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Winter
Sehr geehrter Herr Winter,
ich habe die von Ihnen gestellten Fragen bereits mehrfach beantwortet. Darauf möchte ich verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel, MdB