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Wolfgang Gunkel
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Frage von Frank G. •

Frage an Wolfgang Gunkel von Frank G. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Gunkel,

von den Rentnern im Osten wird seit Jahren erwartet, dass der aktuelle Rentenwert Ost sich in absehbarer Zeit dem aktuellen Rentenwert angleicht und nicht bei 88% verharrt. Nach meinem Kenntnissen ist zu beachten, dass mit der Hochrechnung des Bruttoeinkommen im Osten durch den Umrechnungswert Anlage 10 des SGB 6 von gegenwärtig 1,1827 bei gleichen Verdienst in Ost bzw. West der Ostberufstätige während des Berufsleben begünstigt wird, was der Westdeutsche nicht verstehen kann.
Mich würde die Position zu diesem Thema von Ihnen zu den gegenwärtigen 88% interessieren und welche Vorstellungen die SPD nach bald 20 Jahren Wiedervereinigung für ein einheitliches Rentensystem hat.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Große

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Große,

wie Sie wissen, sind Rentenanpassungen dem Grunde nach an die Lohnentwicklung gekoppelt. Dies ist die Systematik des deutschen Rentensystems. Deshalb ergeben sich die unterschiedlichen Renten aus den Lohn- und Gehaltsdifferenzen zwischen Ost und West. Die SPD setzt sich für einheitliche Mindestlöhne ein. Wir wollen, dass alle Menschen von ihrer Arbeit gut leben können, egal ob in Ost oder West. Gleiche Löhne tragen aber auch zur Angleichung der Lebensverhältnisse bei. Und schließlich würde die Einführung von Mindestlöhnen auch die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Rentenwerte ausgleichen.

Auf der anderen Seite wurden und werden, wie Sie bereits richtig anmerkten, durch das besondere Rentenrecht Ost die Verdienste der heutigen ostdeutschen Beitragszahlergeneration beim Erwerb von Rentenansprüchen höher bewertet als im Westen. Sie soll bei ihren eigenen Rentenanwartschaften künftig aus den niedrigeren Löhnen Ost keinen Nachteil haben. Dies ist ein klares Privileg. So erwirbt ein ostdeutscher Betragszahler heute bei gleichem Lohn eine höhere Rentenanwartschaft als sein westdeutscher Kollege. Der infolge der niedrigeren Löhne geringere Rentenwert Ost hat also durchaus ein positives Äquivalent in der rentenrechtlichen Schutzregelung gegenüber der heutigen ostdeutschen Beitragszahlergeneration.
Diese höhere Bewertung wäre nicht mehr möglich, wenn die unterschiedlichen Rentenwerte sofort angeglichen würden. Dies ginge zu Lasten der Beschäftigten und jetzigen Beitragszahler in den ostdeutschen Bundesländern, die weniger Entgeltpunkte und damit einen geringeren Rentenanspruch als bisher erwerben würden.
Jede Diskussion über eine Weiterentwicklung muss sich nach daran messen lassen, ob sie eine zügigere Angleichung des Rentenwertes Ost an den Rentenwert West ermöglicht, ohne die Systematik der Rentenversicherung in ihrer Substanz zu verletzen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Gunkel